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Informationen zum Dokument  BVerfGE 156, 224 - Parität bei Bundestagswahl  Materielle Begründung

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6. Zitiert in Literatur:

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7. Markierte Gliederung:

A.
I.
II.
1. Die Beschwerdeführerinnen haben mit Schreiben vom 24. Nov ...
a) Die nicht dem Anteil der wahlberechtigten Bürgerinnen am  ...
b) Diese nichtparitätische Nominierung von Kandidatinnen und ...
aa) Auf den Landeslisten hätten von den im 19. Deutschen Bun ...
bb) Noch deutlicher zeige sich die Fehlerhaftigkeit des Nominieru ...
cc) Die unzureichende Berücksichtigung von Frauen bei der Ka ...
c) Daher fehle es seit 1949 an gleichberechtigter demokratischer  ...
aa) Zentrales Element der repräsentativen Demokratie sei die ...
bb) Anders als früher werde das "Volk" nicht mehr als abstra ...
cc) Der allgemeine Gleichheitssatz, konkretisiert durch die spezi ...
d) Das jeweils geltende Wahlrecht gehöre zu den Gelingensbed ...
2. Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat  ...
a) Das Recht auf Chancengleichheit im Wahlwettbewerb aus Art. 38  ...
b) Auch das in Art. 20 Abs. 2, Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG verankert ...
c) Aus dem Grundgesetz lasse sich kein Verfassungsauftrag ableite ...
d) Ein Anspruch auf eine gesetzlich geregelte Verpflichtung der P ...
3. Der Deutsche Bundestag hat den Wahleinspruch mit angegriffenem ...
a) Die Aufstellung der Landeslisten der Parteien und die Nominier ...
b) Es sei weder ersichtlich noch vorgetragen, dass die genannten  ...
c) Soweit die Beschwerdeführerinnen rügten, dass die Au ...
III.
1. Die Beschwerdeführerinnen haben mit Schreiben vom 9. Juli ...
2. Zur Begründung wiederholen sie die Ausführungen in i ...
a) Der Verweis auf die einfachgesetzlich nicht vorgeschriebene pa ...
b) Demgegenüber könne nicht auf das innerparteiliche Sa ...
c) Die gesetzgeberische Vorgabe paritätischer Ausgestaltung  ...
d) Die Annahme des Bundesministeriums des Innern, für Bau un ...
e) Der Erlass paritätischer Wahlregelungen durch den Gesetzg ...
f) Die Auswirkungen des Wahlfehlers auf die Sitzverteilung des ak ...
B.
I.
1. a) Die allgemeinen Anforderungen an Anträge beim Bundesve ...
b) Zur erforderlichen Begründung einer Wahlprüfungsbesc ...
c) Hat der Deutsche Bundestag überdies seine Erörterung ...
2. Wird ein Wahlfehler durch gesetzgeberisches Unterlassen ger&uu ...
a) Dabei ist davon auszugehen, dass der Bund, soweit ihm die Gese ...
b) Daneben ist zu beachten, dass, soweit dem Grunde nach eine Han ...
c) Verengt sich die gesetzgeberische Gestaltungsfreiheit nur ausn ...
d) Dabei bedarf es im Verfahren der Wahlprüfungsbeschwerde r ...
II.
1. Das Beschwerdevorbringen richtet sich im Ergebnis nicht gegen  ...
a) Der Verweis auf das tatsächliche Wahlergebnis, die darauf ...
b) Soweit die Beschwerdeführerinnen die normativen Grundlage ...
c) Stattdessen beanstandet die Wahlprüfungsbeschwerde die fe ...
2. Den mit der Rüge eines gesetzgeberischen Unterlassens ver ...
a) Die Auffassung, aus dem Grundsatz der Wahlgleichheit gemä ...
aa) (1) Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechts ...
(2) Gewährleistet das passive Wahlrecht allen Staatsbür ...
bb) Unter Bezugnahme auf diese Auffassung haben das Bundesministe ...
cc) Damit setzt sich die Wahlprüfungsbeschwerde nicht hinrei ...
b) Nichts Anderes gilt, soweit die Beschwerdeführerinnen sic ...
aa) Gemäß Art. 20 Abs. 2 GG geht alle Staatsgewalt vom ...
bb) Dieses Repräsentationsverständnis haben das Bundesm ...
cc) Mit diesen Ausführungen setzen sich die Beschwerdefü ...
(1) Dass der Grundsatz der Gesamtrepräsentation mit dem Demo ...
(a) Stattdessen stellen sie diesem Repräsentationsverstä ...
(b) Etwas Anderes ergibt sich auch nicht aus dem Vortrag der Besc ...
(2) Die stattdessen in der Wahlprüfungsbeschwerde vorgetrage ...
(a) Soweit die Beschwerdeführerinnen auf den Gedanken der Re ...
(b) Etwas Anderes ergibt sich im Ergebnis auch nicht aus dem Hinw ...
(c) Daran anschließend genügt auch das Vorbringen, auf ...
(d) Schließlich reicht der Verweis auf die Rechtsprechung d ...
(e) Insgesamt kann dem Vortrag der Beschwerdeführerinnen dah ...
c) Auch soweit die Beschwerdeführerinnen eine Verpflichtung  ...
aa) Dass der uneingeschränkten Anwendung von Art. 3 Abs. 2 G ...
bb) Zweifelhaft erscheint auch, ob die Beschwerdeführerinnen ...
(1) Hinsichtlich des Vorliegens einer mittelbaren Diskriminierung ...
(2) Gleiches gilt hinsichtlich der Frage, ob das Gleichstellungsg ...
(a) Art. 3 Abs. 2 Satz 2 GG gebietet nicht nur, Rechtsnormen zu b ...
(b) Paritätsregelungen in der von den Beschwerdeführeri ...
cc) Ungeachtet dessen genügen die Beschwerdeführerinnen ...
(1) Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kommt d ...
(2) Bei der Wahrnehmung des Gleichstellungsauftrags im Wahlvorsch ...
(a) Die Beschwerdeführerinnen haben sich nicht hinreichend s ...
(aa) Die Wahlrechtsgrundsätze der Freiheit und Gleichheit de ...
(bb) In der landesverfassungsgerichtlichen Judikatur (vgl. BayVer ...
(cc) Der Grundsatz der Freiheit der Wahl gewährleistet, dass ...
(b) Mit der Frage, inwieweit die paritätische Ausgestaltung  ...
(aa) Um dem Verfassungsauftrag zur Mitwirkung an der politischen  ...
(bb) Vor diesem Hintergrund wird in der landesverfassungsgerichtl ...
(cc) Soweit die Beschwerdeführerinnen demgegenüber gelt ...
(3) Können Paritätsgebote demgemäß aber in d ...
(a) Dabei bedarf im vorliegenden Zusammenhang die in der verfassu ...
(b) Vielmehr ist vorliegend lediglich zu entscheiden, ob die Besc ...
(aa) Gemäß Art. 38 Abs. 3 GG obliegt die nähere A ...
(bb) Dass ein solcher Ausgleich zu einer paritätsgerechten A ...
(α) Soweit sie geltend machen, die Unterrepräsentanz v ...
(β) Etwas Anderes ergibt sich auch nicht aus den Verhäl ...
(γ) Schließlich genügt auch der Hinweis der Besc ...
d) Eine hinreichende verfassungsrechtliche Begründung der Pf ...

Bearbeitung, zuletzt am 28.03.2024, durch: Sabrina Gautschi, A. Tschentscher
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