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Informationen zum Dokument  BVerfGE 49, 148 - Ermessen bei Revisionsannahme  Materielle Begründung

1. Bearbeitung
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    Revision:  A. Tschentscher

2. Abruf & Rang

3. Zitiert durch:

4. Zitiert selbst:

5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

    [nicht verfügbar]
7. Markierte Gliederung:

A.
I.
II.
III.
IV.
1. Der Bundesminister der Justiz hält § 554b ZPO fü ...
2. Der Präsident des Bundesgerichtshofs bejaht in seiner Ste ...
3. Der Gegner des Ausgangsverfahrens hält § 554b ZPO un ...
B.
I.
1. § 554b Abs. 1 ZPO ist Prüfungsgegenstand im vorliege ...
2. In der verfassungsrechtlich gebotenen Auslegung verstö&sz ...
a) Gemäß § 554b Abs. 1 ZPO kann der Bundesgericht ...
b) Die gegen § 554b ZPO vorgebrachte Kritik legt denn auch d ...
aa) Im Schrifttum wird die Bestimmung des § 554b Abs. 1 ZPO  ...
bb) Der Wortlaut des § 554b Abs. 1 ZPO als Ausgangspunkt der ...
cc) Die Tatsache, daß der Wortlaut des § 554b Abs. 1 Z ...
c) Die vorstehenden Darlegungen zeigen: Bei der Annahmeentscheidu ...
d) Eine solche Auslegung des § 554b Abs. 1 ZPO läuft in ...
aa) Das Rechtsstaatsprinzip gehört zu den allgemeinen Grunds ...
bb) Mit diesem Inhalt wäre § 554b ZPO auch mit dem Glei ...
e) Die vom Wortlaut und Regelungszweck her mögliche, aber mi ...
II.
III.

Bearbeitung, zuletzt am 04.05.2024, durch: Sabrina Gautschi, A. Tschentscher
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