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Informationen zum Dokument  BVerfGE 83, 1 - Betragsrahmengebühren  Materielle Begründung

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    Revision:  A. Tschentscher

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4. Zitiert selbst:

5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

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7. Markierte Gliederung:

A.
I.
1. Die Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte (BR ...
2. Die Betragsrahmengebühren des § 116 Abs. 1 BRAGO geh ...
II.
1. Die Beschwerdeführer vertraten den Konkursverwalter einer ...
2. Für den Kläger beantragten die Beschwerdeführer ...
III.
IV.
1. Der Bundesminister hält die Verfassungsbeschwerde nicht f ...
2. Der 12. Senat des Bundessozialgerichts hält die Argumenta ...
a) Allerdings sei die enge Auslegung des § 116 Abs. 2 Satz 1 ...
b) Bedenklich sei hingegen § 116 Abs. 1 BRAGO a.F. insoweit, ...
3. Die Bundesrechtsanwaltskammer und der Deutsche Anwaltverein ha ...
4. Auch der Bundesverband der Rentenberater hält § 116  ...
5. Der Bund Freier Rechtsanwälte vertritt die Auffassung, da ...
6. Die Beklagte des Ausgangsverfahrens hält § 116 BRAGO ...
B.
1. Die Begründung der Verfassungsbeschwerde genügt den  ...
2. Die Beschwerdeführer sind auch unmittelbar von den angegr ...
3. Unzulässig ist allerdings die Rüge einer Verletzung  ...
C.
I.
1. Die umstrittene Regelung läßt sich nur im Zusammenh ...
a) Das Gesetz enthält ein umfassendes Regelungssystem, das i ...
b) Anders sind diejenigen Vorschriften der Bundesgebührenord ...
c) Der gesetzliche Eingriff geht allerdings nicht so weit, da&szl ...
2. Ein gesetzlicher Eingriff in die Freiheit der Berufsausüb ...
a) Das sozialpolitische Ziel des Gesetzgebers, die Kosten der Ver ...
b) Die gesetzliche Regelung ist auch geeignet, den gewünscht ...
c) Das Merkmal der Erforderlichkeit ist ebenfalls gegeben. Das Zi ...
d) Verfassungsrechtliche Bedenken ergeben sich erst bei der Frage ...
(1) Als das Sozialgerichtsgesetz vom 3. September 1953 in seinem  ...
(2) Um auf der anderen Seite die Schwere des Eingriffs bewerten z ...
(3) Diese Entwicklung hat sich aber erst im Laufe der letzten zeh ...
II.
1. Eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung sehen die Beschwerd ...
2. Einen weiteren Verstoß gegen das Willkürverbot sehe ...

Bearbeitung, zuletzt am 16.10.2024, durch: Sabrina Camenzind, A. Tschentscher
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