1. Bearbeitung
2. Abruf & Rang
3. Zitiert durch:
BVerfGE 137, 108 - Art. 91e GG
BVerfGE 108, 370 - Exklusivlizenz
BVerfGE 98, 145 - Inkompatibilität/Vorstandstätigkeit
BVerfGE 95, 335 - Überhangmandate II
BVerfGE 93, 373 - Gemeinderat
BVerfGE 85, 148 - Wahlprüfungsumfang
BVerfGE 63, 230 - Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung
BVerfGE 58, 177 - Inkompatibilität/Kreisangestellter
BVerfGE 57, 43 - Inkompatibilität/Ruhestandsbeamter
BVerfGE 55, 207 - Öffentlicher Dienst
BVerfGE 51, 222 - 5%-Klausel
4. Zitiert selbst:
BVerfGE 41, 399 - Wahlkampfkostenpauschale
BVerfGE 38, 326 - Inkompatibilität/Landtagsmandat
BVerfGE 25, 44 - Durchsetzung von Parteiverboten
BVerfGE 18, 172 - Inkompatibilität/Oberstadtdirektor
BVerfGE 13, 1 - Friedenswahlen
BVerfGE 12, 73 - Inkompatibilität/Kommunalbeamter
BVerfGE 12, 10 - Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz
BVerfGE 11, 351 - Reserveliste Nordrhein-Westfalen
BVerfGE 6, 376 - Wahlrechtsbeschwerde
BVerfGE 1, 208 - 7,5%-Sperrklausel
5. Besprechungen:
|
6. Zitiert in Literatur:
7. Markierte Gliederung:
A.
I.
1. Art. 31 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Baye ...
2. Nach dem bisher geltenden Recht konnten im Freistaat Bayern nu ...
3. Die Gemeinderatsmitglieder werden im Freistaat Bayern auf die ...
II.
1. Der Beschwerdeführer zu 1) ist Angestellter der gemeinn&u ...
2. Der Beschwerdeführer zu 2) ist Geschäftsführer ...
3. Der Beschwerdeführer zu 3) ist als Studienleiter an der M ...
4. Der Beschwerdeführer zu 4) ist wie der Beschwerdefüh ...
5. Der Beschwerdeführer zu 5) ist bei der Sparkasse I. als H ...
III.
1. Mit ihren Verfassungsbeschwerden wenden sich die Beschwerdef&u ...
2. Gleichzeitig mit ihren Verfassungsbeschwerden haben die Beschw ...
IV.
1. Der Bayerische Landtag hat ohne Begründung mitgeteilt, da ...
2. Die Bayerische Staatsregierung hält die Verfassungsbeschw ...
3. Nach Auffassung des Bayerischen Senats sind die Verfassungsbes ...
B.
1. Die Beschwerdeführer rügen die Verletzung eines in & ...
2. Die Beschwerdeführer sind durch die angegriffene Regelung ...
3. Das Rechtsschutzinteresse der Beschwerdeführer bleibt dav ...
C.
I.
II.
1. Als Ermächtigung hierzu kommt allein Art. 137 Abs. 1 GG i ...
2. Art. 137 Abs. 1 GG verlangt eine gesetzliche Regelung. Die Vor ...
3. Art. 127 Abs. 1 GG ermächtigt den Gesetzgeber, nur bestim ...
4. Art. 137 Abs. 1 GG läßt gesetzliche Beschränku ...
III.
IV.
1. Der Beschwerdeführer zu 1) ist Leiter des Büros der ...
2. Der Beschwerdeführer zu 2) ist Geschäftsführer ...
3. Der Beschwerdeführer zu 5) ist Sparkassenoberamtsrat bei ...
V.
1. Soweit sich danach ergeben hat, daß die angegriffene Reg ...
2. Die Verfassungsbeschwerden der Beschwerdeführer zu 1), 3) ...
VI.
I.
1. Mit der Senatsmehrheit bin ich der Auffassung, daß Besch ...
2. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts fallen u ...
3. Neben den Beamten nennt Art. 137 Abs. 1 GG die "Angestellten d ...
4. Über den Wortlaut des Art. 137 Abs. 1 GG hinaus erweitert ...
a) Die Einbeziehung bestimmter (leitender) Angestellter von priva ...
b) Die Senatsmehrheit beschränkt die Anwendbarkeit des Art. ...
5. Wenn man - über den reinen Wortlaut des Art. 137 Abs. 1 G ...
a) Art. 137 Abs. 1 GG spricht von "Angestellten" ohne eine Beschr ...
b) Folgt man dieser Auffassung, so ist eine davon unterschiedlich ...
aa) Die nach dem Sinn des Art. 137 Abs. 1 GG zu verhindernde "Gef ...
bb) Auch der Umstand, ob der Betrieb öffentlich-rechtlich al ...
c) Die von der Senatsmehrheit getroffene Entscheidung entspricht ...
d) Diese Auslegung des Art. 137 Abs. 1 GG führt zwar dazu, d ...
II.
1. Der Senatsmehrheit stimme ich darin zu, daß die Regelung ...
2. Die Erweiterung auf Angestellte der von der Gemeinde verwaltet ...
III.
|