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Informationen zum Dokument  BVerfGE 20, 323 - 'nulla poena sine culpa'  Materielle Begründung

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6. Zitiert in Literatur:

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7. Markierte Gliederung:

A. -- I.
1. Die Beschwerdeführerin, eine Firma des B...-Konzerns, bet ...
2. Auf Antrag der Gläubigerin sind eine Reihe von Verfahren  ...
II.
III.
1. Die Gläubigerin trägt vor: ...
2. Der Bundesminister der Justiz führt aus: Die angefochtene ...
a) Der Grundsatz, daß die Bestrafung eine Schuld voraussetz ...
b) Die "Strafe" nach § 890 ZPO habe Doppelcharakter. Sie ste ...
c) Insbesondere § 13 Abs. 3 UWG begründe - auch im Hinb ...
B.
1. Der Rechtsweg ist erschöpft; der Beschwerdeführerin  ...
2. Die Beschwerdeführerin rügt ausdrücklich nur Ve ...
C.
I.
II.
III.
1. Die Vorschrift des § 890 Abs. 1 ZPO enthält, obwohl  ...
a) Schon der Wortlaut der Vorschrift läßt erkennen, da ...
b) Die herrschende Meinung in Rechtsprechung und Literatur erkenn ...
2. Daß bei einer Bestrafung aus § 890 Abs. 1 ZPO die S ...
a) § 13 UWG bestimmt, daß der Unterlassungsanspruch au ...
b) Die dargelegten Grundsätze gelten auch für juristisc ...
IV.

Bearbeitung, zuletzt am 20.04.2024, durch: Rainer M. Christmann, A. Tschentscher
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