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Informationen zum Dokument  BVerfGE 157, 1 - CETA-Organstreit I  Materielle Begründung

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    Revision:  A. Tschentscher

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3. Zitiert durch:

4. Zitiert selbst:

5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

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7. Markierte Gliederung:

A.
I.
1. Der Bundestag befasste sich über einen längeren Zeit ...
2. Der Senat hat mit Urteil vom 13. Oktober 2016 in den Verfahren ...
3. CETA wurde schließlich auch von den Organen der Europ&au ...
II.
1. Die Antragstellerin hält ihren Antrag für zuläs ...
2. Der Antrag sei auch begründet. Die Stellungnahme verletze ...
III.
1. Der Antrag sei unzulässig, weil er den Anforderungen des  ...
2. Der Antrag sei auch unbegründet. Eine hinreichend qualifi ...
IV.
1. Der Zulässigkeit stehe entgegen, dass der Organstreit kei ...
2. Der Antrag sei auch unbegründet. Die bisherige Mitwirkung ...
V.
B.
I.
1. Gemäß Art. 93 Abs. 1 Nr. 1 GG in Verbindung mit &se ...
a) Gegenstand des Organstreitverfahrens kann nur eine Maßna ...
b) Ein Antrag im Organstreitverfahren ist gemäß § ...
2. Die verfassungsgerichtliche Prüfung ist auf den durch den ...
II.
1. Das Grundgesetz kennt kein Mandatsgesetz, das eine Inanspruchn ...
2. Das in der mündlichen Verhandlung mehrfach bekundete Anli ...
a) Wie alle Verfassungsorgane trifft auch den Deutschen Bundestag ...
b) Bei der Wahrnehmung der Integrationsverantwortung kommt dem Bu ...
aa) Bei der Wahrnehmung ihrer Integrationsverantwortung entscheid ...
bb) Die Integrationsverantwortung des Deutschen Bundestages besch ...
c) Im vorliegenden Fall hat sich der Antragsgegner, bevor er die  ...
C.

Bearbeitung, zuletzt am 29.03.2024, durch: Sabrina Gautschi, A. Tschentscher
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