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Informationen zum Dokument  BVerfGE 109, 190 - Nachträgliche Sicherungsverwahrung  Materielle Begründung

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7. Markierte Gliederung:

A.
I.
1. Die sichernde Unterbringung von Strafgefangenen ist zunäc ...
a) Die Maßregel der Sicherungsverwahrung wurde mit dem Gese ...
b) Das Strafgesetzbuch von 1953 übernahm die Regelungen &uum ...
c) Dieser Rechtszustand wurde vielfach als unbefriedigend empfund ...
2. a) Im September 1997 präsentierte das Land Bayern im Bund ...
b) Im Februar 1999 richtete die Bundesministerin der Justiz schri ...
c) Ein weiterer erfolgloser Gesetzesantrag Bayerns vom 1. Mä ...
d) Parallel beriet der Bundesrat eine Gesetzesinitiative Baden-W& ...
e) Ein Entschließungsantrag Hessens zur nachträglichen ...
f) Das Gesetz zur Einführung der vorbehaltenen Sicherungsver ...
g) Auch mit der Einführung der Vorbehaltslösung auf Bun ...
3. Parallel zu diesen bundesrechtlichen Initiativen kam es in ein ...
a) Das Bayerische Gesetz zur Unterbringung von besonders rüc ...
b) Das Gesetz des Landes Sachsen-Anhalt über die Unterbringu ...
II.
1. a) Der inzwischen 69-jährige Beschwerdeführer zu 1.  ...
b) Mit Beschluss vom 10. April 2002 ordnete die Strafvollstreckun ...
2. a) Der heute 38-jährige Beschwerdeführer zu 2. wurde ...
b) Einen Tag vor Strafende, am 18. März 2002, beschloss die  ...
III.
1. Der Beschwerdeführer zu 1. sieht sich in seinen Rechten a ...
2. Der Beschwerdeführer zu 2. beanstandet einen Verstoß ...
IV.
1. Nach Auffassung der Bundesregierung verstoßen die Straft ...
2. a) Der Bayerischen Staatsregierung zufolge beruht das Bayerisc ...
b) Mit ähnlichen Argumenten kommt auch der Bayerische Landta ...
3. Nach Auffassung der Landesregierung von Sachsen-Anhalt ergibt  ...
4. Auch der Landtag von Sachsen-Anhalt hält das Gesetz f&uum ...
5. In der mündlichen Verhandlung haben die Beschwerdefü ...
B.
I.
1. Das Grundgesetz definiert den Begriff des Strafrechts nicht. D ...
a) Nach allgemeinem Sprachgebrauch umfasst das Strafrecht die Ges ...
b) Entstehungsgeschichte und Staatspraxis haben für die Ausl ...
c) Unter systematischem Aspekt folgt die Zuordnung aller ausschli ...
aa) Die Gesamtheit der Normen, die der Aufrechterhaltung der &oum ...
bb) Im Strafrecht liegt der Sachzusammenhang zwischen Strafe und  ...
cc) Dem steht nicht entgegen, dass Maßregeln der Besserung  ...
d) Das Grundgesetz verfolgt mit den Zuständigkeitskatalogen  ...
2. Die beanstandeten Regelungen über die Straftäterunte ...
a) Die Straftäterunterbringung knüpft an eine Straftat  ...
b) Die äußerliche Beschränkung der Prognosebasis  ...
aa) Der Text der Straftäterunterbringungsgesetze benennt als ...
bb) Frühere wie aktuelle Landesentwürfe zu einer nachtr ...
cc) Diese -- von den Motiven getragene -- weite Bestimmung der Pr ...
(1) Die nachträgliche Straftäterverwahrung basiert auf  ...
(2) Ganz in diesem Sinne haben die Landesgesetzgeber betont, die  ...
(3) Für die Zuordnung eines Gesetzes zu einer Kompetenzregel ...
c) Ein Vergleich zwischen landesrechtlicher Straftäterunterb ...
aa) Die Sicherungsverwahrung nach § 66 StGB und die Unterbri ...
bb) Die Straftäterunterbringung stellt ausweislich der Geset ...
3. Die Länder sind nicht befugt, die Straftäterunterbri ...
a) Gemäß Art. 72 Abs. 1 GG dürfen die L ...
b) Die bundesrechtlichen Normen über die Sicherungsverwahrun ...
aa) Die Vorschriften des Strafgesetzbuchs über die Maß ...
bb) Die Länder sind zu ergänzenden Regelungen nicht bef ...
(1) Vor dem Erlass des Bayerischen Straftäterunterbringungsg ...
(2) Der Bund hat den abschließenden Charakter der strafgese ...
II.
1. a) Die bloße Unvereinbarerklärung, verbunden mit de ...
b) Die Straftäterunterbringungsgesetze verfolgen das Ziel, g ...
c) Die diesbezügliche Prüfung wird einige Zeit in Anspr ...
d) Das Bundesverfassungsgericht hat vorliegend nicht darüber ...
2. Der hohe Wert des Freiheitsgrundrechts beschränkt das &uu ...
a) Das Bayerische und das Sachsen-Anhaltische Straftäterunte ...
b) Die fortgeltenden Landesgesetze weisen zwar inhaltlich und ver ...
c) Bislang sind die Vollstreckungsgerichte bei Anwendung der verf ...
III.
IV.
C.
I.
II.
1. Zwar ist die Gefahr, dass Straftäter, deren Unterbringung ...
2. Des Weiteren stellt die Senatsmehrheit darauf ab, dass im Fall ...
3. Die Senatsmehrheit hält eine weitere, auf ein halbes Jahr ...
4. Stattdessen meint sie jedoch, dem Bund ein Gestaltungsermessen ...
III.
IV.

Bearbeitung, zuletzt am 28.03.2024, durch: A. Tschentscher, Dominika Blonski
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