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Informationen zum Dokument  BVerfGE 45, 297 - Öffentliche Last  Materielle Begründung

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7. Markierte Gliederung:

A. - I.
1. Nach § 28 Abs. 1 PBefG dürfen neue Straßenbahn ...
2. Der Zweite Teil des Hamburgischen Enteignungsgesetzes enth&aum ...
II.
1. Die hamburgische Behörde für Wirtschaft und Verkehr  ...
2. Gegen diese gerichtlichen Entscheidungen hat die Beschwerdef&u ...
3. Die Freie und Hansestadt Hamburg hat ausgeführt: ...
4. Nach Zustellung der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ...
5. Mit Rücksicht auf dieses Verfahren erschien es zweckm&aum ...
III.
1. Diese Klage wies das Verwaltungsgericht als unzulässig mi ...
2. Gegen diese Entscheidungen hat die Beschwerdeführerin ern ...
IV.
1. Das Amtsgericht Hamburg - Grundbuchamt - hat am 20. Juli 1966  ...
2. In der hiergegen gerichteten Verfassungsbeschwerde - 1 BvR 514 ...
V.
B.
I.
II.
1. Es kann nicht der Auffassung der Beschwerdeführerin gefol ...
2. Dagegen ist die Auffassung des Hanseatischen Oberlandesgericht ...
III.
1. Die von der Freien und Hansestadt Hamburg im Zweiten Teil ihre ...
2. Die zentralen Bestimmungen der hamburgischen Regelung enthalte ...
IV.
1. Der hamburgische Gesetzgeber ist davon ausgegangen, daß  ...
2. Die hamburgische Regelung enthält keine Enteignung durch  ...
a) Die Enteignung durch Gesetz ist formell Gesetzgebung. Regelt d ...
b) Die nach § 31 Abs. 3 PBefG heranzuziehenden landesrechtli ...
V.
1. Die Verankerung der Legalenteignung im Grundgesetz ist keine E ...
2. Der hamburgische Landesgesetzgeber, der Senat der Freien und H ...
3. Die Übernahme von Elementen der Legalenteignung in ein im ...
a) Entgegen der vom Grundgesetz geordneten Teilung der Funktionen ...
b) Die Vermischung von Elementen der Legalenteignung mit solchen  ...
c) Die gesetzliche Regelung schließt endlich auch das verfa ...
VI.
VII.
1. Die Enteignung ist im Fall der Eigentumsentziehung zum Zweck d ...
2. Die öffentliche Last nach dem hamburgischen Enteignungsre ...
3. Da die Begründung eines dinglichen Nutzungsrechts an frem ...
a) Die Auffassung des Oberlandesgerichts, Rechtsgrundlage fü ...
aa) Zunächst ist allgemein festzuhalten, daß die einfa ...
bb) Art 109 EGBGB enthält einen Vorbehalt zu Gunsten des Lan ...
cc) Nach Art 111 EGBGB bleiben landesrechtliche Vorschriften unbe ...
b) Hiervon abgesehen ist auch kein Grund ersichtlich, daß d ...
c) Die Zuständigkeit der Freien und Hansestadt Hamburg l&aum ...
VIII.
1. Die Beschwerdeführerin beanstandet auch die Entschäd ...
2. Mit Recht bemängelt die Beschwerdeführerin, daß ...
IX.
X.

Bearbeitung, zuletzt am 27.04.2024, durch: A. Tschentscher, Rainer M. Christmann
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