VerfassungsgeschichteVerfassungsvergleichVerfassungsrechtRechtsphilosophie
ÜbersichtWho-is-WhoBundesgerichtBundesverfassungsgerichtVolltextsuche...

Informationen zum Dokument  BVerfGE 134, 33 - Therapieunterbringungsgesetz  Materielle Begründung

1. Bearbeitung

2. Abruf & Rang

3. Zitiert durch:

4. Zitiert selbst:

5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

    [nicht verfügbar]
7. Markierte Gliederung:

A.
I.
1. Mit dem Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Sicherungsverwahr ...
2. Zentrale Vorschrift des Therapieunterbringungsgesetzes ist &se ...
II.
1. Der Beschwerdeführer hat seit seinem 20. Lebensjahr, vorw ...
2. Mit Beschluss vom 28. November 2005 erklärte das Landgeri ...
3. Am 12. Juli 2011 beantragte die Stadt Saarbrücken die Unt ...
4. Das Verfahren 2 BvR 1279/12 betreffend ordnete das Landgericht ...
5. Im weiteren -- hier nicht gegenständlichen -- Therapieunt ...
III.
1. Dem Bund fehle die Gesetzgebungszuständigkeit für da ...
2. Sofern allerdings eine Zuständigkeit des Bundes über ...
3. Die Bestimmtheitsanforderungen aus Art.  103 Abs.  2 ...
4. Schliesslich seien die Regelungen des Therapieunterbringungsge ...
IV.
1. Für die Bundesregierung hat das Bundesministerium der Jus ...
2. Das Ministerium der Justiz des Saarlandes, das sich im Verfahr ...
3. Der Präsident des Bundesgerichtshofs verweist auf die Ste ...
4. Der Generalbundesanwalt hält die Verfassungsbeschwerden f ...
5. Der Deutsche Richterbund äussert in seiner Stellungnahme  ...
6. Der Deutsche Anwaltverein, der zum Verfahren 2 BvR 2302/11 Ste ...
7. Die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie ...
V.
B.
I.
1. Die einstweilige Anordnung der Unterbringung nach § 14 Th ...
2. Das erforderliche Rechtsschutzbedürfnis des Beschwerdef&u ...
II.
1. Der Begriff des Strafrechts im kompetenzrechtlichen Sinne wird ...
2. Nach diesen Massstäben unterfällt das Therapieunterb ...
a) Der Kompetenztitel Strafrecht erfasst historisch betrachtet ne ...
b) Der materielle Regelungsgehalt der Therapieunterbringung und i ...
c) Das freiheitsorientierte Therapiekonzept (§ 2 ThUG) und d ...
III.
1. a) Massstab für die verfassungsrechtliche Beurteilung von ...
b) Vor diesem Hintergrund und unter Berücksichtigung der Wer ...
2. Nach den zum Recht der Sicherungsverwahrung entwickelten Masss ...
a) Die Therapieunterbringung ist eine nachträglich angeordne ...
b) Der Grundsatz der Verhältnismässigkeit gebietet es u ...
aa) Das Gebot verfassungskonformer Gesetzesauslegung verlangt, vo ...
bb) Nach diesen Massstäben ist eine verfassungskonforme -- r ...
(1) Der Wortlaut der Vorschrift steht einer solchen Auslegung nic ...
(2) Der Gesetzeszweck steht einer solchen verfassungskonformen Au ...
c) Den verfassungsrechtlich gebotenen Abstand zur Vollstreckung d ...
aa) § 2 Abs.  1 Nr.  3 ThUG in der seit 1. Juni 20 ...
bb) Mit diesen Vorgaben sichert das Gesetz die Wahrung des nicht  ...
(1) Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte legt ...
(2) Vor diesem Hintergrund hat der Zweite Senat des Bundesverfass ...
(3) In der Folge wiederholte der Europäische Gerichtshof f&u ...
d) Das Tatbestandsmerkmal der psychischen Störung im Sinne d ...
aa) Das Therapieunterbringungsgesetz selbst definiert den Begriff ...
bb) Ungeachtet dessen löst sich die systematische Einpassung ...
(1) Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs f& ...
(2) Nach diesen Massgaben steht das Tatbestandsmerkmal der "psych ...
(a) (aa) Bereits in einer Entscheidung der Europäischen Mens ...
(bb) In seinen Entscheidungen zur Sicherungsverwahrung geht der G ...
(cc) Die Entscheidungen zum Recht der Sicherungsverwahrung sind n ...
(b) Soweit der Gerichtshof für eine rechtmässige Freihe ...
(c) Den weiteren konventionsrechtlichen Anforderungen an eine rec ...
IV.
1. Art.  103 Abs.  2 GG findet auf die Therapieunterbri ...
2. Nach diesen Massstäben ist die Vorschrift des § 1 Ab ...
a) aa) Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs f&uu ...
bb) Darüber hinaus lehnt sich die Gesetzesbegründung zu ...
(1) Soweit kritisiert wird, dass die Diagnose einer dissozialen P ...
(2) Mit den üblichen Methoden der Auslegung beantwortbar ist ...
b) Die Möglichkeit der Therapieunterbringung erfährt ei ...
c) Die Reichweite der Eingriffsnorm wird im Übrigen durch di ...
V.
1. Art.  19 Abs.  1 Satz 1 GG verbietet innerhalb seine ...
2. Nach diesen Maßstäben verstößt das Thera ...
VI.
1. a) Der im Verfahren 2 BvR 2302/11 angegriffene Beschluss des S ...
b) Auch die der Beschwerde vorangehende Entscheidung des Landgeri ...
2. a) Der im Verfahren 2 BvR 1279/12 angegriffene Beschluss des S ...
b) Der vorangehende Beschluss des Landgerichts Saarbrücken v ...
3. Es bedarf keiner Entscheidung, ob die angefochtenen Beschl&uum ...
4. Hinsichtlich der angegriffenen Entscheidungen genügt die  ...
C.
D.
I.
1. Aus dem objektiven Regelungsgehalt des Therapieunterbringungsg ...
a) Das Therapieunterbringungsgesetz ist betont strafrechtsfern au ...
aa) Die Therapieunterbringung unterscheidet sich substantiell von ...
bb) Die Ausrichtung der Therapieunterbringung auf die besondere G ...
cc) Wesentlicher Bestandteil des gesetzgeberischen Konzeptes ist  ...
dd) Soweit § 1 Abs.  1 ThUG schließlich an eine V ...
b) Dass die Therapieunterbringung gerade kein neues strafrechtlic ...
2. Die Auffassung der Senatsmehrheit läuft überdies Gef ...
II.
1. Nach der Konzeption des Grundgesetzes haben grundsätzlich ...
2. Nach Art.  70 Abs.  1 GG besitzen die Länder zw ...
a) Die Landesregelungen zur zwangsweisen Unterbringung psychisch  ...
b) Auch das Therapieunterbringungsgesetz knüpft für die ...
3. Die Regelung der Therapieunterbringung ist für das vom Bu ...
a) Das Therapieunterbringungsgesetz ist -- wie auch die Sicherung ...
b) Die Therapieunterbringung ähnelt in ihrem Regelungsgehalt ...
c) Die Therapieunterbringung besitzt schließlich eine l&uum ...
4. Diese kompetenzielle Zuordnung wird der Grundkonzeption der Ar ...
a) Die Systematik der Art.  70 ff. GG verbietet eine extensi ...
b) Den verfassungsrechtlichen Anforderungen kann daher nur entspr ...

Bearbeitung, zuletzt am 26.04.2024, durch: Sibylle Perler, A. Tschentscher
© 1994-2024 Das Fallrecht (DFR).