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Informationen zum Dokument  BVerfGE 133, 377 - Ehegattensplitting  Materielle Begründung

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7. Markierte Gliederung:

A.
I.
1. Die auf die Anfänge der Einkommenbesteuerung im 19. Jahrh ...
2. Durch Beschluss vom 17. Januar 1957 (-- 1 BvL 4/54 --, BVerfGE ...
3. Als Reaktion auf diese Entscheidung wurde -- nach einer Ü ...
4. In den im vorliegenden Verfahren zu beurteilenden Veranlagungs ...
5. Durch das Gesetz zur Beendigung der Diskriminierung gleichgesc ...
II.
1. a) Die Beschwerdeführer zu I. leben seit dem 11. Mai 2002 ...
b) Die dagegen gerichtete Revision der Beschwerdeführer zu I ...
2. a) Der Beschwerdeführer zu II. ging am 1. August 2001 ein ...
b) Die Revision des Beschwerdeführers zu II., mit der dieser ...
3. a) Der Beschwerdeführer zu III. ging am 30. August 2001 e ...
b) Die dagegen gerichtete Revision des Beschwerdeführers zu  ...
III.
1. Die Verfassungsbeschwerde der Beschwerdeführer zu I. rich ...
2. Die Verfassungsbeschwerde des Beschwerdeführers zu II. ri ...
3. Die Verfassungsbeschwerde des Beschwerdeführers zu III. r ...
IV.
1. a) Das Bundesministerium der Finanzen vertritt die Auffassung, ...
b) Vor diesem Hintergrund sei möglicherweise die Nichteinbez ...
aa) Insbesondere könnte nach diesen Entscheidungen grunds&au ...
bb) Vor dem Hintergrund der genannten Entscheidungen des Ersten S ...
cc) Jedenfalls für den hier in Rede stehenden Zeitraum lasse ...
dd) Auch die jüngsten Entscheidungen des Bundesverfassungsge ...
ee) Der dem Splittingverfahren vom historischen Gesetzgeber zugru ...
ff) Das auf Ehepartner beschränkte Splitting widerspreche au ...
c) Eingetragene Lebenspartner würden ferner nicht in ihrem G ...
d) Eine Erstreckung des Splittingverfahrens auf eingetragene Lebe ...
2. Der VI. und der VIII. Senat des Bundesfinanzhofs halten die Ve ...
a) Der VI. Senat vertritt die Auffassung, der Gesetzgeber sei ber ...
b) Der VIII. Senat schließt sich den Gründen der angeg ...
3. Der Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD) ist der  ...
B.
C.
I.
1. Der allgemeine Gleichheitssatz des Art.  3 Abs.  1 G ...
a) Im Fall der Ungleichbehandlung von Personengruppen besteht reg ...
b) Die Anforderungen an die Rechtfertigung einer ungleichen Behan ...
2. Die Ungleichbehandlung von Verheirateten und eingetragenen Leb ...
II.
1. Das Grundgesetz stellt Ehe und Familie in Art.  6 Abs.&nb ...
2. Im Bereich des Steuerrechts steht dem Gesetzgeber grundsä ...
3. Ausgehend von diesen Grundsätzen unterliegt die verfassun ...
a) Das Schutzgebot des Art.  6 Abs.  1 GG allein vermag ...
b) Hinreichend gewichtige Sachgründe für die Besserstel ...
aa) §§ 26, 26b, 32a Abs.  5 EStG haben die Funktio ...
bb) Auch familienpolitische Intentionen vermögen die Ungleic ...
(1) Die §§ 26, 26b, 32a Abs.  5 EStG knüpfen  ...
(2) Allerdings bewirkt die mit dem Splittingverfahren bezweckte G ...
cc) Die Privilegierung der Ehe im Verhältnis zur eingetragen ...
D. -- I.
II.
1. Der Gesetzgeber ist verpflichtet, den festgestellten Verfassun ...
a) Grundsätzlich erstreckt sich die Verpflichtung des Gesetz ...
b) Danach hat der Gesetzgeber mit Wirkung zum 1. August 2001 die  ...
2. Werden Normen mit dem Grundgesetz für unvereinbar erkl&au ...
III.
E.
A.
B.
C.

Bearbeitung, zuletzt am 29.03.2024, durch: Sibylle Perler, A. Tschentscher
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