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Informationen zum Dokument  BVerfGE 104, 373 - Ausschluß vom Doppelnamen  Materielle Begründung

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7. Markierte Gliederung:

A.
I.
1. Nach § 1616 BGB in der Ursprungsfassung vom 18. August 18 ...
2. Mit Beschluss vom 5. März 1991 (BVerfGE 84, 9) entschied  ...
3. Mit dem Gesetz zur Neuordnung des Familiennamensrechts (Famili ...
4. Durch das Gesetz zur Reform des Kindschaftsrechts (Kindschafts ...
5. Auch nach dem Familiengesetzbuch der Deutschen Demokratischen  ...
II.
1. Die im Ausgangsverfahren beteiligten Eltern führen keinen ...
2. Das Vormundschaftsgericht hat das Verfahren gemäß A ...
III.
1. Das Bundesministerium der Justiz hält die namensrechtlich ...
2. Die Beteiligten des Ausgangsverfahrens schließen sich de ...
3. Der Bundesverband der Deutschen Standesbeamtinnen und Standesb ...
4. Der Deutsche Juristinnenbund sieht durch § 1616 Abs. 2 un ...
5. Die Wissenschaftliche Vereinigung für Familienrecht tr&au ...
B. -- I.
1. Das Vormundschaftsgericht hat die Vorlagefrage ihrem Wortlaut  ...
2. Demgegenüber entspricht der Beschluss hinsichtlich der we ...
a) Das Vormundschaftsgericht hat keine Ausführungen dazu gem ...
b) Nicht entscheidungserheblich und damit unzulässig ist dar ...
II.
C.
I.
1. Als speziellere Bestimmung gegenüber Art. 6 Abs. 1 GG, de ...
2. Der Name eines Menschen ist Ausdruck seiner Identität sow ...
a) Dies betrifft zunächst die Wahl eines Vornamens für  ...
b) Hinzu tritt die Wahl des Geburtsnamens als Familienname des Ki ...
3. Der Gesetzgeber hat im Rahmen der Ausgestaltung des Familienna ...
a) Die über den Geburtsnamen vermittelte familiäre Zuor ...
b) Dabei ist zunächst das Recht der Eltern hinsichtlich der  ...
aa) Bei der Gestaltung des Namensrechts der Ehegatten hat der Ges ...
bb) Diesen verfassungsrechtlichen Vorgaben für das Namensrec ...
(1) § 1355 Abs. 1 BGB eröffnet Ehegatten die Mögli ...
(2) Dass der Gesetzgeber nach § 1355 Abs. 2 BGB die Wahl ein ...
cc) Die grundsätzlich vom Gesetzgeber vorgegebene Eingliedri ...
c) Die Möglichkeit einer Wahl der Ehegatten zwischen der Bei ...
aa) Diese Einschränkung der elterlichen Wahlmöglichkeit ...
bb) Die Möglichkeit von Eltern, ihre Namen zu Doppelnamen zu ...
cc) Der Entwicklung von Namensketten könnte allerdings nicht ...
d) Diesen Anforderungen hat der Gesetzgeber Genüge getan, in ...
II.
1. Als Geburtsnamen keinen aus den Elternnamen gebildeten Doppeln ...
2. Der Ausschluss des Kindesdoppelnamens berührt auch nicht  ...
III.
1. § 1616 Abs. 2 Satz 1 BGB a.F. und § 1617 Abs. 1 Satz ...
a) Nach Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG darf niemand wegen seines Geschle ...
b) Diesen Anforderungen halten § 1616 Abs. 2 Satz 1 BGB a.F. ...
2. Art. 3 Abs. 1 GG ist nicht deshalb verletzt, weil zwar die Bil ...
a) Wenn Eltern auch einen von einem Elternteil geführten Dop ...
b) Wenn ein Kind, das nach Trennung seiner Eltern mit dem sorgebe ...
c) Schließlich ist es auch sachlich gerechtfertigt und verl ...
D.

Bearbeitung, zuletzt am 29.03.2024, durch: A. Tschentscher
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