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Informationen zum Dokument  BVerfGE 87, 1 - Trümmerfrauen  Materielle Begründung

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7. Markierte Gliederung:

A.
I.
1. Die gesetzliche Rentenversicherung war bis zum Inkrafttreten d ...
2. a) Das am 1. Januar 1986 in Kraft getretene Gesetz zur Neuordn ...
b) In der Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten wirkte ...
3. a) Das am 17. Juli 1987 in Kraft getretene Gesetz über Le ...
b) Die Bundesregierung hatte in der Begründung des Gesetzent ...
c) Im Gesetzgebungsverfahren waren sowohl die Finanzierung des KL ...
4. a) Die Einbeziehung von Kindererziehungszeiten in die Rentenve ...
b) Das am 25. Juli 1991 verkündete "Gesetz zur Herstellung d ...
II.
1. Die Verfassungsbeschwerde 1 BvR 873/90 ...
a) Die Beschwerdeführerin ist am 22. Juli 1920 geboren. Aus  ...
b) Mit ihrer Verfassungsbeschwerde rügt die Beschwerdefü ...
2. Die Verfassungsbeschwerde 1 BvR 761/91 ...
a) Die Beschwerdeführerin ist am 16. September 1920, der Bes ...
b) Mit ihren Verfassungsbeschwerden wenden sich die Beschwerdef&u ...
3. Vorlage des Sozialgerichts Detmold (1 BvL 51/86) ...
a) Die Klägerin des Ausgangsverfahrens ist am 6. Dezember 19 ...
b) Das Sozialgericht hat das Verfahren ausgesetzt und dem Bundesv ...
4. Vorlage des Sozialgerichts Detmold (1 BvL 50/87) ...
a) Die Klägerin des Ausgangsverfahrens ist am 16. Februar 19 ...
b) Das Sozialgericht hat das Verfahren ausgesetzt und dem Bundesv ...
III.
1. Nach Auffassung des Bundesministers verstoßen die Regelu ...
a) Eine Gleichbehandlung von "generativen" und monetären Bei ...
b) Die Beschränkung der Anerkennung von Kindererziehungszeit ...
c) Auch das KLG unterliege keinen verfassungsrechtlichen Bedenken ...
aa) Mit dem KLG habe der Gesetzgeber im Rahmen der von ihm eingel ...
bb) Die Stufenregelung des KLG sei sachgerecht. Eine Begünst ...
2. Der 1. Senat des Bundessozialgerichts meldet gegenüber de ...
3. Der VDR hält die zur Prüfung gestellten Regelungen f ...
a) Aus dem Grundgesetz sei ein Auftrag an den Gesetzgeber, im Rec ...
b) Der im HEZG festgelegte Ausschluß der vor 1921 geborenen ...
c) Bei der Leistung für Kindererziehung nach dem KLG handele ...
4. Die LVA Baden und die BfA sehen ebenfalls keine verfassungsrec ...
5. Die Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Familienorganisationen h ...
a) Die Ausgestaltung der sozialen Alterssicherungssysteme im Verb ...
b) Für den Verband Alleinstehender Mütter und Väte ...
6. Der Deutsche Juristinnenbund vertritt die Auffassung, die gese ...
7. Der Deutsche Frauenrat hält einen völligen Ausgleich ...
B. -- I.
1. Die Vorlagefrage im Verfahren 1 BvL 51/86 ist allerdings einzu ...
2. Die in beiden Vorlagen nur hilfsweise zur Prüfung gestell ...
II.
1. Die Verfassungsbeschwerde des Beschwerdeführers zu 2 b) i ...
a) Die Rüge, das Bundessozialgericht habe Art. 103 Abs. 1 GG ...
b) Soweit sich die Verfassungsbeschwerde dagegen richtet, da&szli ...
2. Auch die Rüge der Beschwerdeführerin im Verfahren 1  ...
C.
I.
1. Der Bund konnte sich bei der Einbeziehung von Kindererziehungs ...
2. Die Gesetzgebungskompetenz des Bundes für das KLG beruht  ...
II.
1. Aus Art. 6 Abs. 1 GG läßt sich eine Verpflichtung d ...
2. Prüfungsmaßstab ist vielmehr in erster Linie Art. 3 ...
a) Art. 3 Abs. 1 GG gebietet, alle Menschen vor dem Gesetz gleich ...
b) Das bestehende Alterssicherungssystem führt zu einer Bena ...
c) Die Benachteiligung von Familien, in denen ein Elternteil sich ...
d) Für die auf der Gesetzeslage beruhende Benachteiligung de ...
e) Dem Gesetzgeber gebührt bei der Erfüllung des verfas ...
3. Art. 6 Abs. 4 GG scheidet als Prüfungsmaßstab aus.  ...
4. Mit den angegriffenen Regelungen hat der Gesetzgeber nicht in  ...
5. Über Einzelheiten der im HEZG getroffenen Regelungen, die ...
III.
1. Bei der insoweit zu prüfenden Regelung des HEZG (§ 1 ...
a) Da der Gesetzgeber einen Mangel des Systems der gesetzlichen R ...
b) Durfte mit dem HEZG eine rentenversicherungsrechtliche Lö ...
2. Die mit dem KLG geschaffene Regelung für Kindererziehung  ...
IV.
V.

Bearbeitung, zuletzt am 24.04.2024, durch: A. Tschentscher
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