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Informationen zum Dokument  BVerfGE 85, 191 - Nachtarbeitsverbot  Materielle Begründung

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7. Markierte Gliederung:

A.
I.
1. Nach § 19 Abs. 1 erste Alternative AZO ist die Beschä ...
2. Ein reichsgesetzliches Verbot der Nachtarbeit von Frauen wurde ...
3. Von rund 27,7 Millionen Erwerbstätigen, darunter 10,8 Mil ...
II.
1. Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen eine Verurteilung ...
2. Mit ihrer Verfassungsbeschwerde rügt die Beschwerdefü ...
III.
IV.
V.
1. Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung träg ...
2. Der Deutsche Gewerkschaftsbund verteidigt die angegriffene Reg ...
3. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände ( ...
4. Der Deutsche Juristinnenbund trägt vor, Art. 3 Abs. 2 GG  ...
5. Der Deutsche Frauenring e.V. hält § 19 Abs. 1 AZO f& ...
6. Der Bundesgerichtshof und die Mehrzahl der Oberlandesgerichte  ...
B. -- I.
II.
C.
I.
1. Nach dieser Verfassungsnorm darf niemand wegen seines Geschlec ...
2. Allerdings verstößt nicht jede Ungleichbehandlung,  ...
a) Für die ursprünglich dem Nachtarbeitsverbot zugrunde ...
b) Soweit Untersuchungen darauf hindeuten, daß Frauen durch ...
c) Für das bestehende Nachtarbeitsverbot wird ferner angef&u ...
3. Der Verstoß gegen das Verbot der Diskriminierung wegen d ...
II.
1. Der allgemeine Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG verbietet  ...
2. Gerechtfertigt sein könnte die Ungleichbehandlung der bei ...
3. Die Ungleichbehandlung von Arbeiterinnen und weiblichen Angest ...
III.
1. Steht eine Norm mit der Verfassung nicht im Einklang, so ist s ...
2. Die Verfassungswidrigkeit des § 19 Abs. 1 erste Alternati ...
3. Unmittelbare Folge der Unvereinbarkeitsfeststellung ist, da&sz ...
D.

Bearbeitung, zuletzt am 26.04.2024, durch: A. Tschentscher
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