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Informationen zum Dokument  BVerfGE 80, 244 - Vereinsverbot  Materielle Begründung

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    [nicht verfügbar]
7. Markierte Gliederung:

A.
I.
1. Die Strafvorschrift des § 20 Abs. 1 Nr. 1 VereinsG lautet ...
2. Zum Vereinsverbot trifft § 3 VereinsG folgende Regelung: ...
II.
1. Im Ausgangsverfahren vor dem Landgericht Hamburg wird dem Ange ...
2. Aufgrund dieser Feststellungen ist das Landgericht zu der &Uum ...
III.
1. Der Bundesminister des Innern hält § 20 Abs. 1 Nr. 1 ...
2. Der Bundesgerichtshof hat darauf hingewiesen, daß der So ...
3. Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof hält die V ...
B.
C.
I.
1. Das Landgericht geht davon aus, § 20 Abs. 1 Nr. 1 Vereins ...
2. Das Bundesverfassungsgericht kann dies in eigener Zuständ ...
3. Ist nach alledem davon auszugehen, daß Maßnahmen u ...
II.
1. a) Das Grundrecht des Art. 9 Abs. 1 GG gewährleistet die  ...
b) Die in § 3 VereinsG vorgesehene Ausgestaltung des Vereins ...
2. Auch die der Strafvorschrift des § 20 Abs. 1 Nr. 1 Verein ...
a) Nach dem den Bereich staatlichen Strafens wesentlich bestimmen ...
b) Da von einer Vereinigung, die nach der Einschätzung obers ...
3. Die Strafbewehrung eines Verwaltungsaktes und die dadurch bedi ...
4. Die Strafvorschrift genügt auch dem verfassungsrechtliche ...

Bearbeitung, zuletzt am 28.03.2024, durch: A. Tschentscher
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