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Informationen zum Dokument  BVerfGE 69, 188 - Betriebsaufspaltung  Materielle Begründung

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    Revision:  A. Tschentscher

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3. Zitiert durch:

4. Zitiert selbst:

5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

    [nicht verfügbar]
7. Markierte Gliederung:

A.
I.
1. Der Gewerbesteuer unterliegt jeder stehende inländische G ...
2. Danach ist die Vermietung oder Verpachtung von Grundstück ...
a) Bei der echten Betriebsaufspaltung handelt es sich um die Aufs ...
b) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs wi ...
II.
1. a) Die Beschwerdeführer zu I. sind Eheleute, die in den S ...
b) Die Einsprüche und Klagen gegen die Gewinnfeststellungs-  ...
2. a) Die Beschwerdeführerin zu II. ist Eigentümerin ei ...
b) Auf die Revision des Finanzamts hat der Bundesfinanzhof das Ur ...
c) Die Beschwerdeführerin hat nach Zurückverweisung vor ...
3. a) Der verstorbene Ehemann der Beschwerdeführerin zu III. ...
b) Einspruch, Klage und Revision hatten keinen Erfolg. Der Bundes ...
c) Der Ehemann der Beschwerdeführerin ist während des R ...
III.
1. Für die Gewerbesteuerpflicht eines sogenannten Besitzunte ...
2. Die Beschwerdeführer zu III. rügen zusätzlich e ...
IV.
1. Der Bundesminister der Finanzen hält die Verfassungsbesch ...
2. Auch das Finanzministerium von Baden-Württemberg ist mit  ...
B. -- I.
1. Die Beschwerdeführerin ist als Alleinerbin ihres Ehemanne ...
2. Der Beschwerdeführer zu III. 2., dem das Besitzunternehme ...
II.
C.
I.
1. Das Bundesverfassungsgericht ist bereits in einer frühere ...
2. Das Bundesverfassungsgericht hat die Aufgabe und Befugnis der  ...
II.
1. Art. 3 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 GG verbieten  ...
a) Wie der Bundesfinanzhof ausgeführt hat, ist Rechtsprä ...
b) Eine andere verfassungsrechtliche Beurteilung ist nicht deshal ...
III.
IV.

Bearbeitung, zuletzt am 29.03.2024, durch: Sabrina Gautschi, A. Tschentscher
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