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Informationen zum Dokument  BVerfGE 47, 85 - Ehereformgesetz  Materielle Begründung

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6. Zitiert in Literatur:

    [nicht verfügbar]
7. Markierte Gliederung:

A.
I.
1. Das Ehescheidungs- und Ehescheidungsfolgenrecht, das bis zum 3 ...
2. Der Zeitpunkt für das In-Kraft-Treten des Ersten Eherefor ...
II.
1. Die Verfassungsbeschwerde zu 1) - 1 BvR 820176 -. ...
2. Die Verfassungsbeschwerde zu 2) - 1 BvR 1033/76 -. ...
III.
B.
I.
1. Bei der verfassungsrechtlichen Prüfung des Art. 12 Nr. 13 ...
2. Für die Prüfung der Verfassungsmäßigkeit  ...
3. a) Die zeitliche Verzögerung von fast einem Jahr zwischen ...
b) Unbestreitbar hat der gewählte Zeitpunkt für das In- ...
c) Schließlich ist zu berücksichtigen, daß die A ...
II.
1. Aus Art. 12 Nr. 1 und Nr. 3 Abs. 1 1. EheRG ergibt sich, da&sz ...
a) Durch Art. 12 Nr. 3 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 Satz 1 1. EheRG soll ...
b) Es ist verfassungsrechtlich auch unbedenklich, daß nur f ...
2. Die Ausnahmeregelung auf den Gebieten des Unterhaltsrechts und ...
a) Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gehö ...
b) Entsprechendes gilt für die Frage der Verfassungsmä& ...
III.

Bearbeitung, zuletzt am 23.04.2024, durch: Johannes Rux, A. Tschentscher
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