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Informationen zum Dokument  BVerfGE 37, 1 - Weinwirtschaftsabgabe  Materielle Begründung

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7. Markierte Gliederung:

A.
I.
II.
1. Zur Qualitätsförderung hat der Stabilisierungsfonds  ...
2. In den Jahren 1968 bis 1970 erzielte der Fonds - abgesehen von ...
III.
1. Die Klägerin des Ausgangsverfahrens - eine Gesellschaft m ...
2. Das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße vertri ...
a) Seine Entscheidung hänge von der Gültigkeit der vorg ...
b) § 16 Abs. 1 Nr. 2 verstoße gegen Art. 12 Abs. 1 GG. ...
c) Daß die einzelnen Stabilisierungsmaßnahmen nach &s ...
d) Aus denselben Gründen seien die zur Prüfung gestellt ...
IV.
1. Der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und ...
a) Die Vorlagefrage sei trotz gewisser Bedenken insoweit zulä ...
b) Die in der Vorlage vertretene Auffassung sei unbegründet. ...
2. Der VII. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hält die zur ...
3. Der Stabilisierungsfonds hat mitgeteilt, die von ihm im Jahre  ...
4. Der Bundesverband der Raiffeisen-Warengenossenschaften und der ...
5. a) Die Klägerin des Ausgangsverfahrens schließt sic ...
b) Die Erhebung der Abgabe verstoße auch gegen die verfassu ...
c) Unter eingehender Darstellung der Absatzwege der deutschen Tra ...
B.
1. Die Vorlagefrage ist jedoch einzuschränken. Der Vorlagebe ...
2. Das Gericht hat § 16 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 in Verbindung mi ...
3. Die Verordnung (EWG) Nr. 816/70 zielt in Art. 5 bis 7, Art. 33 ...
C.
I.
1. Der Bundesgesetzgeber war zum Erlaß der auf ihre Verfass ...
2. Die Verfassungsmäßigkeit der Weinwirtschaftsabgabe  ...
3. Selbst wenn man aber dem vorlegenden Gericht und damit einer i ...
a) Die Abgaberegelung wurde, was die Aufgabe der Stabilisierung a ...
b) Die Einrichtung des Stabilisierungsfonds ist durch sachgerecht ...
c) Daß die dem Fonds eingeräumten Befugnisse zur Errei ...
d) Die Regelung des Weinwirtschaftsgesetzes entspricht schlie&szl ...
4. Die organisatorische Ausgestaltung des Stabilisierungsfonds en ...
a) Die Kompetenz des Bundes zur Errichtung des Stabilisierungsfon ...
b) Das vorlegende Gericht sieht die Verfassungswidrigkeit der Abg ...
5. Da nach allem die beanstandete Regelung bereits den strengen A ...
II.
1. Die Freistellung des an Letztverbraucher und ins Ausland gelie ...
a) Die Nichtbelastung des Absatzweges vom Winzer an den Endverbra ...
b) Da die Wirkung des Weinwirtschaftsgesetzes sich auf das Inland ...
c) Die Differenzierung, die in der Freistellung der an Letztverbr ...
2. Für die Freistellung der Lieferungen an die Vereinigungen ...
3. Schließlich erweist sich auch die Auffassung der Klä ...
III.

Bearbeitung, zuletzt am 29.03.2024, durch: A. Tschentscher, Rainer M. Christmann
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