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Informationen zum Dokument  BVerfGE 31, 8 - Pauschalsteuer Gewinnspielgeräte  Materielle Begründung

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    Revision:  A. Tschentscher

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3. Zitiert durch:

4. Zitiert selbst:

5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

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7. Markierte Gliederung:

A. – I.
1. Die landesrechtlichen Vergnügungssteuergesetze besteuern  ...
2. Das Bereithalten von Gewinnspielgeräten unterlag schon na ...
II.
1. Die Klägerin des Ausgangsverfahrens betreibt als sogenann ...
2. Mit Beschluß vom 27. September 1967 setzte das Oberverwa ...
III.
1. Der Beklagte des Ausgangsverfahrens hält die strittige St ...
2. Die Klägerin des Ausgangsverfahrens stimmt den nach ihrer ...
B.
I.
1. Das Teilurteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Mai 1962  ...
2. Die Ermittlungen des Oberverwaltungsgerichts über die tat ...
a) Eine Verriegelungsaktion bei 2178 Gewinnspielgeräten in 7 ...
b) Regelmäßige Erhebungen der Regierungspräsident ...
c) Erhebungen des Statistischen Landesamtes über die tats&au ...
d) Der vom Oberverwaltungsgericht beauftragte Sachverständig ...
II.
1. Die Festsetzung eines monatlichen Pauschsatzes von 30 DM hat d ...
a) Nach herkömmlicher Auffassung gehört es zu den Merkm ...
b) Die Ermittlungen des vorlegenden Gerichts haben ergeben, da&sz ...
2. Aus dem zuvor erörterten Ergebnis der Ermittlungen folgt  ...
a) Es liegt in der Natur einer jeden Steuer, daß sie irgend ...
b) Wie bereits dargelegt, verbleibt nach dem Ergebnis der Ermittl ...
3. Das vorlegende Gericht hat sich nicht näher mit der Frage ...
a) Ein Vergleich mit sonstigen Vergnügungssteuersätzen  ...
b) Bedenken unter dem Gesichtspunkt des Gleichheitssatzes kö ...
4. Der eigentliche Schwerpunkt der verfassungsrechtlichen Beurtei ...
a) Die im Teilurteil vom 10. Mai 1962 als zweifelhaft bezeichnete ...
b) Das Selbstaufstellen von Gewinnspielgeräten durch Gastwir ...
c) Am stärksten durch die Steuer betroffen ist ersichtlich d ...
aa) Im Hinblick auf das Automatengewerbe würde die strittige ...
bb) Da sonach entgegen der Auffassung des vorlegenden Gerichts da ...
5. Eine Verletzung der Eigentumsgarantie scheidet schon deshalb a ...

Bearbeitung, zuletzt am 05.05.2024, durch: Sabrina Gautschi, A. Tschentscher
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