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Informationen zum Dokument  BVerfGE 18, 315 - Marktordnung  Materielle Begründung

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5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

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7. Markierte Gliederung:

A. - I.
II.
1. Die Beschwerdeführerin zu 1) stellt sterilisierte Milch ( ...
2. Die Beschwerdeführerin zu 2) stellt Schlagsahne her. Auch ...
3. Die Beschwerdeführerin zu 3) stellt seit etwa 1935 Tubens ...
III.
IV.
B.
I.
II.
1. Die beanstandete Regelung ist ein wesentlicher Bestandteil der ...
2. Art. 2 Abs. 1 GG ist auch nicht deshalb verletzt, weil die Aus ...
3. Die Beschwerdeführerin zu 3) hat geltend gemacht, die Reg ...
III.
1. Über die Auslegung der in § 12 Abs. 1 MFG 52 gebrauc ...
2. Eine solche Durchbrechung ist nicht als solche schon willk&uum ...
IV.
1. Nach der gemäß § 4 Abs. 1 MFG maßgebende ...
2. Für die Einbeziehung der Sterilmilch in die Abgabepflicht ...
a) Zwar trifft es nicht zu, daß - wie die Bundesregierung v ...
b) Dagegen greift der Gesichtspunkt des Schutzes der Trinkmilchm& ...
3. Eine Willkür des Gesetzgebers liegt auch nicht darin, da& ...
4. Art. 3 Abs. 1 GG ist auch nicht dadurch verletzt, daß St ...
5. Schließlich behauptet die Beschwerdeführerin, die A ...
V.
1. Es kann dahingestellt bleiben, ob die Behauptung der Beschwerd ...
2. Wie bereits eingangs dargelegt, ist die Erhebung einer Ausglei ...
3. Als weiterer sachlicher Grund für die Einbeziehung der Sc ...
4. Soweit die Beschwerdeführerin die Verfassungswidrigkeit i ...
VI.
1. Die Beschwerdeführerin stellt Tubensahne in der Weise her ...
2. Die Einbeziehung der sterilisierten Sahne in die Abgabepflicht ...
3. Diese Erwägungen lassen unter den oben erwähnten Ges ...
4. Die Beschwerdeführerin hat die Rüge, die Ausgleichsa ...

Bearbeitung, zuletzt am 26.04.2024, durch: A. Tschentscher, Rainer M. Christmann
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