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Informationen zum Dokument  BGE 129 III 250  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
Erwägung 3
3.1 Die Parteien sind iranische Staatsangehörige. Deshalb ge ...
3.2 Das iranische Familienrecht sieht für die Angehörig ...
3.3 Das Obergericht hält in tatsächlicher Hinsicht daf& ...
Erwägung 3.4
3.4.1 Legt man die tatsächlichen Feststellungen des Obergeri ...
3.4.2 Der materielle Ordre public greift dann ein, wenn die Anwen ...

Bearbeitung, zuletzt am 03.05.2024, durch:
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