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Informationen zum Dokument  BGE 76 II 188 - Erben Wehrle  Materielle Begründung

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
A.
B.
C.
D.
Das Bundesgericht zieht in Erwägung:
1. Die letztwilligen Verfügungen des Erblassers nehmen auf d ...
Erwägung 2
2. Der Streit geht demgemäss um die Berechnung des Pflichtte ...
Erwägung 3
3. Die Aussteuer der Beklagten ist unabhängig von einer gem& ...
Erwägung 4
4. Das auf ihren Namen lautende, ihr vom Vater bei ihrer Vereheli ...
Erwägung 5
5. Der in der Berufungsschrift enthaltene Hinweis auf ein Sparbuc ...
Erwägung 6
6. Das Obergericht hat der Beklagten ferner Fr. 1260.- "unbezahlt ...
Erwägung 7
7. Bei den "Unterstützungen" von Fr. 610.- handelt es sich u ...
Erwägung 8
8. Dem Kläger möchte die Beklagte das im Jahre 1928 ode ...
Erwägung 9
9. Das Zigarrengeschäft, das der Erblasser im Jahr 1941 f&uu ...
Erwägung 10
10. Der der Beklagten vom Obergericht zuerkannte Lohnausgleichung ...
Erwägung 11
11. Das obergerichtliche Urteil ist somit nur dahin abzuände ...
Demnach erkennt das Bundesgericht:

Bearbeitung, zuletzt am 20.04.2024, durch: Johannes Sokoll, A. Tschentscher
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