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Informationen zum Dokument  BGE 30 II 61 - Schmidlin  Materielle Begründung

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7. Markierte Gliederung:

Sachverhalt
A.
B.
C. 
Das Bundesgericht zieht in Erwägung:
1.  In tatsächlicher Beziehung ist aus den Akten hervor ...
2.  (Formalien der Berufung.) ...
3.  Der auf Lieferung von Eigneren vertraglich ausbedungener ...
4.  Was nun  zunächst den Einwand des Rechnungsir ...
5. Kann sich somit der Beklagte dem Zuspruch der Klageforderung n ...
6. Ebenso unbehelflich ist auch die Einrede der Unverbindlichkeit ...
7. Bezüglich der Kompensationseinrede des Beklagten endlich  ...
Demnach hat das Bundesgericht
erkannt:

Bearbeitung, zuletzt am 06.05.2024, durch: Sabiha Akagündüz, A. Tschentscher
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