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Informationen zum Dokument  BGE 83 I 27  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Das Bundesgericht zieht in Erwägung:
1. Der Regierungsrat bezeichnet die Beschwerde vom 18. September  ...
2. Gemäss Art. 270 ZGB erhalten die ehelichen Kinder den Fam ...
3. Fehlte der Vorinstanz die Zuständigkeit, die amtliche Sch ...

Bearbeitung, zuletzt am 28.04.2024, durch:
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