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Informationen zum Dokument  BVerfGE 155, 238 - Windseegesetz  Materielle Begründung

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    Revision:  A. Tschentscher

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4. Zitiert selbst:

5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

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7. Markierte Gliederung:

A.
I.
1. Der rechtliche Rahmen für die Zulassung der Offshore-Proj ...
2. Vor Inkrafttreten der hier angegriffenen Regelungen zum 1. Jan ...
3. Heute regelt das hier streitgegenständliche Windenergie-a ...
4. Die Vorschriften über die Zulassung eines Offshore-Windpa ...
5. Für den Übergang von der Seeanlagenverordnung zum nu ...
a) Auf Anlagen, die nach den Bestimmungen der Seeanlagenverordnun ...
b) Die §§ 26ff. WindSeeG sehen für sogenannte best ...
aa) Nach § 16 WindSeeG erfolgt der vollständige Wechsel ...
bb) Betreiber bestehender Projekte, denen in den Übergangsau ...
c) Sonstige vor Inkrafttreten des Windenergie-auf-See-Gesetzes be ...
II.
1. Die Anträge auf Zulassung der Windparks stellten die Besc ...
2. Für das Projekt der Beschwerdeführerin im Verfahren  ...
3. Eine Netzanbindungszusage war für keines der hier betroff ...
4. Den Beschwerdeführerinnen sind im Rahmen ihrer Projekte j ...
III.
1. Die Beschwerdeführerinnen im Verfahren 1 BvR 1679/17 wend ...
a) Die Regelung sei mit Art. 14 GG unvereinbar, weil keine Entsch ...
aa) Maßgebliche Eigentumspositionen seien das Recht am eing ...
bb) In diese Eigentumspositionen greife § 46 Abs. 3 Satz 1 W ...
b) Die angegriffene Regelung verletze darüber hinaus Art. 12 ...
c) Jedenfalls würden die Beschwerdeführerinnen durch &s ...
2. Die Verfassungsbeschwerde 1 BvR 2190/17 ist gegen Teil 3 des W ...
a) Die Genehmigung einer Anlage nach der Seeanlagenverordnung sei ...
b) Die Ausgestaltung der Übergangsregelung (§§ 26f ...
c) Die nach § 66 WindSeeG einzugehende Verpflichtung zur sp& ...
d) Schließlich sei die Verordnungsermächtigung des &se ...
3. Die Bundesregierung hält die Verfassungsbeschwerden f&uum ...
a) Die Verfassungsbeschwerden seien bereits unzulässig, weil ...
aa) Hinsichtlich der Beschwerdeführerinnen im Verfahren 1 Bv ...
bb) Auch die Beschwerdeführerin im Verfahren 1 BvR 2190/17 s ...
b) Die Verfassungsbeschwerden seien überdies nicht begrü ...
B.
I.
1. Eine Verfassungsbeschwerde ist nach Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG,  ...
2. Die Beschwerdeführerinnen im Verfahren 1 BvR 1679/17 begr ...
3. Die Beschwerdeführerin im Verfahren 1 BvR 2190/17 ist nur ...
a) Soweit sie die Regelungen zum Systemwechsel in Teil 3 des Wind ...
b) Hingegen ist die Beschwerdeführerin mangels unmittelbarer ...
c) An einer gegenwärtigen Betroffenheit fehlt es, soweit die ...
II.
1. Der in § 90 Abs. 2 BVerfGG zum Ausdruck kommende Grundsat ...
2. Danach war die Anrufung der Fachgerichte im Verfahren 1 BvR 16 ...
a) Hätten die Beschwerdeführerinnen gegen das vom Bunde ...
b) Die danach gegenüber den unmittelbaren Belastungen durch  ...
3. Der Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde im Verfahren 1 ...
III.
C.
I.
1. Die der Beschwerdeführerin im Verfahren 1 BvR 2190/17 nac ...
a) Zwar ist der Schutz des Art. 14 Abs. 1 GG nicht auf Eigentumsp ...
b) Die Einwände der Beschwerdeführerinnen führen z ...
aa) Die wirtschaftliche Bedeutung der Genehmigung und ihre Ver&au ...
bb) Soweit auf die im Vorfeld der Genehmigung notwendigen Investi ...
cc) Dass in der ausschließlichen Wirtschaftszone kein Grund ...
(1) Insoweit unterscheidet sich die Situation der Vorhabenträ ...
(2) Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht in der Vergangenh ...
2. Ist schon eine bereits erteilte Genehmigung kein Eigentum im S ...
3. Die nach der Seeanlagenverordnung erreichte Verfahrensposition ...
4. Die von den Beschwerdeführerinnen getätigten Investi ...
II.
1. Soweit die angegriffenen Vorschriften des Windenergie-auf-See- ...
a) Allerdings betrifft dies den Schutzbereich der Berufsfreiheit  ...
aa) Art. 12 GG gewährt das Recht, eine Tätigkeit als Be ...
bb) Das Betreiben eines Offshore-Windparks ist danach durch Art.  ...
b) Soweit die Vorschriften des Windenergie-auf-See-Gesetzes den B ...
aa) Art. 12 Abs. 1 GG schützt vor solchen Beeinträchtig ...
bb) Aus der Perspektive derer, die einen Offshore-Windpark betrei ...
c) Der Eingriff in Art. 12 Abs. 1 GG ist gerechtfertigt; er ist i ...
aa) Das Windenergie-auf-See-Gesetz dient den Zielen des Klimaschu ...
bb) Soweit die angegriffenen Vorschriften den Betrieb von Windene ...
cc) Soweit die angegriffenen Vorschriften den Betrieb von Windene ...
dd) Auch an der Verhältnismäßigkeit im engeren Si ...
(1) Ein Eingriff in die Berufsfreiheit kann im engeren Sinne unve ...
(a) Gesetzliche Regelungen, die für sich genommen die Berufs ...
(b) Art. 12 Abs. 1 GG bietet von vornherein nicht den von den Bes ...
(2) (a) Dem aus Art. 12 Abs. 1 GG folgenden Gebot, Übergangs ...
(b) Ob darüber hinaus eine Übergangsregelung verfassung ...
(aa) § 77 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WindSeeG enthält auch f&u ...
(bb) Jedenfalls verlangt Art. 12 Abs. 1 GG nicht, dass weitergehe ...
2. Auch soweit die angegriffenen Regelungen des Windenergie-auf-S ...
a) Ob insoweit überhaupt ein gegenüber dem Eingriff in  ...
b) Es kann offen bleiben, ob die angegriffenen Normen danach in d ...
III.
1. a) Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG enthä ...
b) Grundrechtlicher Vertrauensschutz kann seine Garantiefunktion  ...
c) aa) Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG schü ...
bb) Zu unterscheiden sind Gesetze mit echter und mit unechter R&u ...
(1) Eine Rechtsnorm entfaltet "echte" Rückwirkung, wenn sie  ...
(2) (a) Eine unechte Rückwirkung liegt vor, wenn eine Norm a ...
(b) (aa) Normen mit unechter Rückwirkung sind verfassungsrec ...
(bb) Ist danach im konkreten Fall für die Verfassungsmä ...
(cc) Bei der für die Abwägung erforderlichen Beurteilun ...
2. Die angegriffenen Vorschriften des Windenergie-auf-See-Gesetze ...
a) Die angegriffenen Vorschriften entfalten keine echte Rück ...
b) Hingegen entfalten die angegriffenen Normen unechte Rückw ...
aa) Ins Werk gesetzte, noch nicht abgeschlossene Sachverhalte sin ...
bb) Auf diese nach den Bestimmungen des seinerzeit geltenden Rech ...
cc) Unechte Rückwirkung liegt indessen nicht schon vor, wenn ...
dd) Diese Verfahrenspositionen sind entwertet. Der Wert der get&a ...
ee) Der Vertrauensschutzgrundsatz ist jedoch nur insoweit ber&uum ...
(1) Der Projektstand der Beschwerdeführerinnen zu 3) und 4)  ...
(2) Auch bei Projekten, die nach den damaligen Offshore-Netzentwi ...
(3) Schließlich war das Windenergie-auf-See-Gesetz in keine ...
(4) Bloße Unsicherheitsfaktoren, denen die Beschwerdefü ...
(5) Denkbar ist auch, dass unabhängig von der Rechtsänd ...
3. Die angegriffenen Vorschriften genügen den verfassungsrec ...
a) Vertrauen in den Fortbestand von Recht ist ab dem Zeitpunkt vo ...
b) Die Enttäuschung des danach berechtigten Vertrauens ist h ...
aa) Normadressaten müssen eine Enttäuschung ihres Vertr ...
bb) Die unechte Rückwirkung dient hier einem legitimen Zweck ...
cc) Die angegriffenen Regeln sind jedoch nicht uneingeschrän ...
(1) Eine nicht völlig fernliegende, letztlich jedoch weniger ...
(2) Auch die Gewährung eines Eintrittsrechts bei Ausschreibu ...
(3) Ein die Belastung partiell milderndes und doch ebenso geeigne ...
(a) Hierdurch würde das Vertrauen der Beschwerdeführeri ...
(b) Ein solcher Ausgleich lässt sich so gestalten, dass die  ...
dd) Im Übrigen sind die Regelungen verhältnismä&sz ...
(1) Das Vertrauen der Beschwerdeführerinnen in den Fortbesta ...
(a) Mit einer Änderung der Regelungen über die Errichtu ...
(b) Die Beschwerdeführerinnen machen indessen geltend, die a ...
(c) Schließlich hätten die Beschwerdeführerinnen  ...
(2) Neben der Schutzwürdigkeit des Vertrauens ist das Intere ...
(3) Dem Interesse der Beschwerdeführerinnen stehen die mit d ...
(4) Die vom Gesetzgeber getroffene Abwägung dieser Interesse ...
4. Sofern die Beschwerdeführerin im Verfahren 1 BvR 2190/17  ...
IV.
1. Die § 26 Abs. 2 Nr. 2a WindSeeG zugrundeliegende Untersch ...
2. Ebenfalls mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar ist, dass von der Unt ...
D. -- I.
II.
III.

Bearbeitung, zuletzt am 28.03.2024, durch: Sabrina Gautschi, A. Tschentscher
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