VerfassungsgeschichteVerfassungsvergleichVerfassungsrechtRechtsphilosophie
ÜbersichtWho-is-WhoBundesgerichtBundesverfassungsgerichtVolltextsuche...

Informationen zum Dokument  BVerfGE 105, 135 - Vermögensstrafe  Materielle Begründung

1. Bearbeitung

2. Abruf & Rang

3. Zitiert durch:

4. Zitiert selbst:

5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

    [nicht verfügbar]
7. Markierte Gliederung:

A. - I.
II.
III.
1. Das Landgericht verurteilte den Beschwerdeführer wegen un ...
a) Das Landgericht hielt § 43a StGB für verfassungsgem& ...
b) Seiner Strafzumessungsentscheidung legte das Landgericht den R ...
2. Der Beschwerdeführer legte gegen das Urteil Revision ein, ...
a) § 43a StGB verletze das Schuldprinzip. Die Vermögens ...
b) Im konkreten Fall verstoße die Verhängung der Verm& ...
3. Der Generalbundesanwalt beantragte, die Revision des Beschwerd ...
4. Der Bundesgerichtshof verwarf die Revision des Beschwerdef&uum ...
a) Nach dem Wortlaut der Vorschrift und ihrem Ort im Gesetz sei d ...
b) Ob neben einer Freiheitsstrafe eine Vermögensstrafe verh& ...
c) Es könne offen bleiben, ob der Totalentzug des Vermö ...
d) Diesen Grundsätzen zur Auslegung des § 43a StGB sei  ...
5. Die Vollstreckung der gegen den Beschwerdeführer verh&aum ...
IV.
1. Die Vermögensstrafe sei weder der Geldstrafe noch dem Ver ...
2. Der Beschwerdeführer sieht sich auch bei Anwendung des &s ...
V.
1. Das Bundesministerium der Justiz hält § 43a StGB in  ...
2. Das Bayerische Staatsministerium der Justiz hält § 4 ...
3. Auch der Senator für Justiz der Freien und Hansestadt Ham ...
4. Der Präsident des Bundesgerichtshofs hat Äußer ...
5. Der Generalbundesanwalt ist der Auffassung, § 43a StGB se ...
6. In mündlicher Verhandlung hat das Bundesverfassungsgerich ...
B.
I.
1. Art. 103 Abs. 2 GG gewährleistet, dass eine Tat nur bestr ...
2. Das Gebot der Gesetzesbestimmtheit gilt auch für die Stra ...
a) Dabei ist es von Verfassungs wegen grundsätzlich nicht zu ...
b) Der Gesetzgeber ist gehalten, die grundsätzlichen Entsche ...
c) Zu dem vom Gesetzgeber im Einzelnen zu treffenden Entscheidung ...
d) Nicht zuletzt ist der Gesetzgeber von Verfassungs wegen auch z ...
II.
1. § 43a StGB ist am Bestimmtheitsgebot des Art. 103 Abs. 2  ...
a) Maßgebend für die Auslegung einer Gesetzesbestimmun ...
b) Eine Interpretation, die den herkömmlichen Kanon von Meth ...
2. § 43a StGB entspricht nicht den Anforderungen, die Art. 1 ...
a) Der Gesetzgeber hat mit der Einführung des § 43a StG ...
aa) Sieht ein Straftatbestand als staatliche Reaktion auf strafba ...
bb) Die Vermögensstrafe ist eine neue Strafart, die sich sch ...
cc) Diesem Auftrag ist der Gesetzgeber nicht nachgekommen. Das Ge ...
b) Der Gesetzgeber hat auch für die Bestimmung des Strafrahm ...
aa) § 43a StGB ermöglicht die Verurteilung eines Tä ...
bb) Die Entscheidung für einen solchen individuellen Strafra ...
(1) Der gesetzlich bestimmte herkömmliche Strafrahmen vermit ...
(2) Diese Unsicherheit bei der Bemessung der Vermögensstrafe ...
(3) Die durch die Entscheidung gegen einen herkömmlichen Str ...
(a) Das Vermögen ist als "Inbegriff der geldwerten Güte ...
(b) § 43a StGB lassen sich Anhaltspunkte dafür, welcher ...
cc) Das Maß an gesetzlicher Unbestimmtheit erhöht sich ...
c) Der Gesetzgeber hat schließlich auch darauf verzichtet,  ...
aa) Der Gesetzgeber darf sich nicht darauf verlassen, die strafge ...
bb) Der Gesetzgeber hat auch Abstand davon genommen, den Strafric ...
(1) Dabei ist der vom Bundesgerichtshof vertretene Standpunkt ver ...
(2) Unwägbarkeiten der Umrechnung von Vermögens- in Fre ...
(3) Offen ist ferner, ob eine Ersatzfreiheitsstrafe auch dem Ma&s ...
III.
C.
I.
1. Die Vorschrift verletzt nicht das Bestimmtheitsgebot gemä ...
2. Entgegen der Senatsmehrheit sind wir der Auffassung, dass &sec ...
a) Die Bestimmtheit ist zunächst für das "Ob" der Verh& ...
b) § 43a StGB verstößt auch nicht wegen der Regel ...
c) § 43a StGB verstößt auch nicht deshalb gegen A ...
d) Daraus, dass es in § 43a StGB - anders als im Fall einer  ...
3. Würde der Gesetzgeber der Forderung der Senatsmehrheit na ...
4. Es ist schließlich nicht ersichtlich, weswegen eine von  ...
II.

Bearbeitung, zuletzt am 28.03.2024, durch: Rainer M. Christmann
© 1994-2024 Das Fallrecht (DFR).