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Informationen zum Dokument  BVerfGE 53, 224 - Ehescheidung  Materielle Begründung

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7. Markierte Gliederung:

A.
I.
1. Das Erste Eherechtsreformgesetz vom 14. Juni 1976 (BGBl. I S.  ...
2. Nach dem am 1. Januar 1900 in Kraft getretenen Bürgerlich ...
3. a) Der Deutsche Bundestag ersuchte am 8. November 1967 die Bun ...
b) Noch vor Veröffentlichung des Berichts der Familienrechts ...
c) Im Jahre 1970 befaßte sich auch die zivilrechtliche Abte ...
4. Nach umfangreichen Vorarbeiten wurde in der 6. und 7. Legislat ...
a) Die Vermutung, daß die Ehe nach einer gewissen Dauer des ...
b) Stark umstritten war der Inhalt der Härteklausel des &sec ...
II.
1.a) Die Beteiligten des Ausgangsverfahrens, das zu der Richtervo ...
b) Das Amtsgericht hat das Verfahren nach einer weiteren Beweisau ...
2.a) Die Ehe der 1921 geborenen Beschwerdeführerin zu II 1 w ...
b) Mit ihrer Verfassungsbeschwerde rügt die Beschwerdefü ...
3.a) Der 1937 geborene Beschwerdeführer zu II 2 ist seit 196 ...
b) Mit der Verfassungsbeschwerde wendet sich der Beschwerdefü ...
4.a) Die 1902 geborene Beschwerdeführerin zu II 3 ist 1923 d ...
b) Mit ihrer Verfassungsbeschwerde rügt die Beschwerdefü ...
5.a) Aus der 1954 geschlossenen Ehe der 1924 geborenen Beschwerde ...
b) Die Beschwerdeführerin rügt die Verletzung von Art.  ...
III.
1. Der Deutsche Bundestag ist den Verfahren beigetreten. Er hat s ...
2. Der Bundesminister der Justiz, der sich im Namen der Bundesreg ...
3. Die Landesregierung von Hessen und Nordrhein-Westfalen sowie d ...
4. Der Bundesgerichtshof hat auf die Entscheidung des für Fa ...
IV.
B. - I.
II.
C.
I.
1. Die Regelung in § 1565 Abs. 1 Satz 1 BGB, nach der eine E ...
a) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatli ...
b) Nach diesen Grundsätzen ist der Gesetzgeber befugt, die P ...
2. § 1566 Abs. 2 BGB verstößt nicht gegen Art. 6  ...
a) Der Gesetzgeber hat in § 1566 Abs. 2 BGB die unwiderlegba ...
b) Art. 6 Ab.s 1 GG gebietet nach seinem Wortlaut schlechthin den ...
3. Es kann nicht festgestellt werden, daß § 1568 Abs 2 ...
a) Vier Richter, deren Auffassung die Entscheidung trägt, ha ...
b) Nach Ansicht der vier anderen Richter ist die zeitliche Befris ...
c) Nach der Auffassung von zwei Richtern, die zugleich verfassung ...
II.
1. Grundsätzlich ist es Sache des Gesetzgebers, zu bestimmen ...
2. Bei der Neuregelung der Scheidungsvorschriften durch das Erste ...
3. Verfassungsrechtlich unbedenklich ist die Anwendung des neuen  ...

Bearbeitung, zuletzt am 19.04.2024, durch: Johannes Rux, A. Tschentscher
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