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Informationen zum Dokument  BVerfGE 43, 154 - Datenzentrale Schleswig-Holstein  Materielle Begründung

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    Revision:  A. Tschentscher

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3. Zitiert durch:

4. Zitiert selbst:

5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

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7. Markierte Gliederung:

A. – I.
II.
III.
1. Der Beschwerdeführer erhielt bei seinem Eintritt in die D ...
2. Am 14. Dezember 1970 – also im dritten Probejahr und als ...
3. Entsprechend einem Auftrag des Verwaltungsrats führte Sta ...
4. Der Beschwerdeführer teilte unter dem 11. Februar 1971 mi ...
5. Unter dem 13. März 1971 legte der Beschwerdeführer d ...
IV.
V.
1. Gegen die genannten Urteile und die vorausgegangenen Verwaltun ...
2. Die Datenzentrale hat sich in diesem Verfahren nur kurz und su ...
B.
1. Gerügt ist ausdrücklich, der Beschwerdeführer s ...
2. Die Verfassungsbeschwerde ist rechtzeitig erhoben. ...
C.
I.
1. Der Beschwerdeführer stand im Augenblick seiner Entlassun ...
2. Dieser Ausgangspunkt entbindet jedoch den Dienstherrn nicht vo ...
a) Es genügt nicht, einfach zu argumentieren: Das für e ...
b) Im vorliegenden Fall fordert die Fürsorgepflicht des Dien ...
c) Je undurchsichtiger eine Situation ist, je schwieriger es ist, ...
aa) § 43 Abs. 5 LBG enthält für den Fall der Entla ...
bb) Die Entlassung des Beschwerdeführers hätte durch de ...
II.
III.
Abweichende Meinung der Richter Wand und Dr. Niebler zu dem Beschluß des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Dezember 1976 – 2 BvR 841/73 –
I.
1. Art. 33 Abs. 5 GG richtet sich – unbeschadet der Tatsach ...
2. Diese Auslegung wird durch Wortlaut und Zweck des Art. 33 Abs. ...
a) Das Recht des öffentlichen Dienstes wird durch den Gesetz ...
b) Art. 33 Abs. 5 GG dient der Erhaltung des Beamtenrechts in sei ...
c) Bis zur 27. Sitzung des Hauptausschusses des Parlamentarischen ...
3 a) Die amtliche Sammlung der Entscheidungen des Bundesverfassun ...
b) Dem steht nicht entgegen, daß Art. 33 Abs. 5 GG nach der ...
c) Ebensowenig läßt sich der hier vertretenen Auffassu ...
d) Mit dieser Auslegung werden die verschiedenen Rechtsgarantien  ...
e) Der hier vertretenen Ansicht stehen auch die Entscheidungen de ...
f) Aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Art. 1 ...
4. Die hier vertretene Auffassung öffnet keine Lücke im ...
II.
1. Das schleswig-holsteinische Beamtenrecht enthält –  ...
2. Art. 33 Abs. 5 GG schützt nur jenen Kernbestand von Struk ...
3. Die Mehrheit stützt ihre Auffassung, die Entlassung des B ...
a) Die Fürsorgepflicht könne verletzt sein, wenn der Di ...
b) In einem Fall der vorliegenden Art gebiete die Fürsorgepf ...
c) Der Dienstherr, der sich vom Beamten trenne in einer Lage, die ...
d) Zwei Gesichtspunkte hätten im vorliegenden Fall in Rü ...
aa) Es wäre geradezu unverantwortlich, wenn die Mitglieder d ...
bb) Es sei kein faires Verfahren, wenn nur Werturteile – di ...
e) Ein Dienstherr, der – wie hier – ein telefonisches ...
4. Sind aber jene Sätze keine hergebrachten Grundsätze  ...
III.
1. Sind die unter Ziff. II 3 angeführten Sätze keine he ...
2. Die Mehrheit gelangt letztlich nur dadurch zur Annahme einer V ...
a) Die Gerichte haben festgestellt, weder die IBM noch eine sonst ...
b) Die Gerichte haben festgestellt, die Annahme mangelnder Eignun ...
c) Die Gerichte haben festgestellt, der Verwaltungsrat der Datenz ...
IV.
1. Zu Unrecht meint die Mehrheit, die Fürsorgepflicht gebiet ...
2. Es bedarf nicht mehr der Prüfung, ob die gegenüber d ...
3. Wie sich die Verhältnisse durch "zusätzliche Anstren ...
4. Dem Beschwerdeführer ist im Verwaltungsverfahren in ausre ...
5. Die Datenzentrale war nicht verpflichtet, dem Beschwerdefü ...
6. Das Verfahren der Aufsichtsbehörde verletzt nicht schon d ...
V.
1. Da Art. 103 Abs. 1 GG nur das rechtliche Gehör im Gericht ...
2. Ebensowenig liegt ein Verstoß gegen das im Rechtsstaatsp ...
VI.
1. Die Entlassungsverfügung des Verwaltungsrats hätte n ...
2. Der Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts durfte nicht  ...

Bearbeitung, zuletzt am 29.04.2024, durch: Sabrina Gautschi, A. Tschentscher
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