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Informationen zum Dokument  BVerfGE 36, 264 - Untersuchungshaft  Materielle Begründung

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7. Markierte Gliederung:

A. - I.
1. Nach § 121 Abs. 1 StPO darf der Vollzug von Untersuchungs ...
2. Der Beschwerdeführer befindet sich seit dem 28. März ...
II.
III.
1. Der Bundesminister der Justiz, der sich für die Bundesreg ...
2. Der Justizminister des Landes Nordrhein-Westfalen hat mitgetei ...
B. - I.
1. Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG garantiert die Freiheit der Person - j ...
2. Dem trägt § 121 Abs. 1 StPO insoweit Rechnung, als e ...
3. Nach diesen Grundsätzen kann die von Land- und Oberlandes ...
a) Die Überlastung eines Landgerichts mit Schwurgerichtssach ...
b) Die nicht nur kurzfristige Überlastung eines Landgerichts ...
II.
III.
IV.
Abweichende Meinung der Richter Dr. v. Schlabrendorff, Dr. Geiger und Dr. Rinck zur Begründung des Beschlusses des 2. Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Dezember 1973 - 2 BvR 558/73 -
I.
II.
III.
1. Eine erste allgemeine und elementare Einschränkung der Ve ...
2. Untersuchungshaft kann außerdem nur angeordnet werden, w ...
3. Das Haftrecht wird schließlich allgemein durch den Grund ...
4. Innerhalb dieses Kontextes verliert § 121 Abs. 1 StPO den ...
5. Die Auslegung des § 121 Abs. 1 StPO selbst ergibt schlie& ...
IV.
V.
1. Der Beschluß des Landgerichts vom 7. Juli 1973, der die  ...
2. Dagegen kann von Verfassungs wegen nicht gefordert werden, da& ...

Bearbeitung, zuletzt am 06.05.2024, durch: Johannes Rux, A. Tschentscher
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