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Informationen zum Dokument  BGE 145 V 22  Materielle Begründung

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7. Markierte Gliederung:

Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
4. Vor Bundesgericht nicht (mehr) angefochten ist die Ablehnung e ...
4.1 Gemäss Art. 26 Abs. 2 lit. a des Reglements der C. (in d ...
4.2 Wie sich Ziffer 3.1 des Berichts der Vorsorgeexperten vom 12. ...
4.3 Dieser Lösung steht, anders als die C. ausführt, de ...
4.4 Nach dem Gesagten erweist sich das vorinstanzliche Fazit, es  ...
5. Streitig ist im Weiteren, welches Rückstellungsreglement  ...
5.1 In den Akten finden sich das Rückstellungsreglement 2009 ...
5.2 In BGE 144 V 264 hat das Bundesgericht eine Rückstellung ...
Erwägung 5.3
5.3.1 Soweit die G. AG, H. SA und die Sammelstiftung I. die "im H ...
5.3.2 Was die von der G. AG, H. SA und der Sammelstiftung I. vorg ...
5.4 Bei dieser Rechtslage braucht nicht abschliessend über d ...
6. Zu prüfen bleiben einerseits - mit Blick auf die Rentner  ...
Erwägung 7
Erwägung 7.1
7.1.1 Die Rückstellung "technischer Zinssatz" dient der Sich ...
7.1.2 Maximal zurückzustellen ist die Differenz zwischen dem ...
Erwägung 7.2
7.2.1 Gemäss Feststellungen der Vorinstanz stehen mit der Au ...
7.2.2 Sodann steht im Sinne von E. 2 (nicht publ.) fest, dass sic ...
Erwägung 7.3
7.3.1 In Expertenkreisen hat sich schon früh - bereits vor I ...
7.3.2 Ferner ist der Grundsatz zu wiederholen, dass Rentnerkassen ...
Erwägung 7.4
7.4.1 In Anbetracht des Dargelegten und der gegebenen Verhäl ...
7.4.2 Soweit sich A. und B. an der faktischen Verzinsung von ledi ...
7.4.3 Der Vorwurf der letztgenannten Beschwerdeführer, aus d ...
7.5 Zusammenfassend ist die Festsetzung der Rückstellung "te ...
Erwägung 8
8.1 Die "Schwankungsreserve Rentnerbestand" dient wie die Rü ...
8.2 Für die Zunahme der Lebenserwartung der Rentenbezüg ...
8.3 Mit Modellen zu arbeiten heisst auch, eine gewisse Unsicherhe ...
Erwägung 8.4
8.4.1 Weder das Bundesverwaltungsgericht noch die Vorsorgeexperte ...
8.4.2 Der versicherungstechnische Bericht vom 14. Juni 2012 per 3 ...
8.5 Ist nicht rechtsgenüglich ausgewiesen, dass die "Schwank ...
Erwägung 9
Erwägung 9.1
9.1.1 Die Rückstellung "für Versicherungsrisiken" dient ...
9.1.2 Nicht offensichtlich unrichtig steht fest (vgl. nicht publ. ...
Erwägung 9.2
9.2.1 Treten mehrere Versicherte gemeinsam in eine andere Vorsorg ...
9.2.2 Für die Beurteilung, ob ein versicherungstechnisches R ...
9.3 Das Bundesverwaltungsgericht erwog - gestützt auf die al ...
Erwägung 9.4
9.4.1 In masslicher Hinsicht ist der C. zuzustimmen, dass, wie be ...
9.4.2 Im versicherungstechnischen Bericht vom 14. Juni 2012 per 3 ...
9.4.3 Damit steht fest, dass es an einer transparenten und nachvo ...
9.5 Abschliessend ist zu bestätigen, dass die C. die Rü ...

Bearbeitung, zuletzt am 25.04.2024, durch:
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