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Informationen zum Dokument  BGE 139 V 442  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
2. Streitig und zu prüfen ist, ob die Beschwerdegegnerin wei ...
Erwägung 3
3.1 Gemäss lit. a Abs. 1 SchlBest. IVG, gültig seit 1.  ...
3.2 Fraglich ist auf Grund des Wortlauts von lit. a Abs. 4 SchlBe ...
3.2.1 Vorinstanz und Beschwerdegegnerin erachten namentlich unter ...
3.2.2 Die Beschwerde führende IV-Stelle bringt dagegen im We ...
Erwägung 4
4.1 Das Gesetz muss in erster Linie aus sich selbst heraus, das h ...
Erwägung 4.2
4.2.1 Lit. a Abs. 4 SchlBest. IVG sieht in der deutschsprachigen  ...
Erwägung 4.2.2
4.2.2.1 Dem historischen Auslegungselement kommt im vorliegenden  ...
4.2.2.2 Der gesetzgeberische Wille zielt nach dem Dargelegten dar ...
4.2.3 In Bezug auf Sinn und Zweck der Schlussbestimmung - und dam ...
4.2.4 Unter dem Gesichtspunkt einer systematischen Auslegung resu ...
4.3 Zusammenfassend gilt mit der Vorinstanz als relevanter Ankn&u ...
Erwägung 5
5.1 An diesem Ergebnis nichts zu ändern vermag die von der I ...
6. Die Beschwerdeführerin beantragt schliesslich die Prü ...
6.1 Als Ergebnis eines in der zweiten Hälfte 2008 von Amtes  ...
6.2 Mit dem Hinweis auf die Überwindbarkeit der vorhandenen  ...

Bearbeitung, zuletzt am 29.03.2024, durch:
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