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Informationen zum Dokument  BGE 135 V 237  Materielle Begründung

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
1. Die Beschwerdegegnerin beabsichtigt, in der Rechtsform einer A ...
2. Die ZSR-Nummer ist nicht gesetzlich vorgesehen oder geregelt.  ...
Erwägung 3
3.1 Die Vorinstanz hat den Anspruch der Beschwerdegegnerin auf ei ...
3.2 Die Beschwerdeführerin rügt, die Vorinstanz habe de ...
3.3 Art. 15 AV lautet, praktisch gleichlautend wie Art. 9 RV, wie ...
3.4 Art. 15 Abs. 4 AV setzt offensichtlich voraus, dass gemeinsam ...
3.5 Nach Wortlaut und Systematik von Art. 15 AV werden in diesem  ...
3.6 Insgesamt sind Wortlaut und Systematik des Vertrags unklar. D ...
Erwägung 4
4.1 Wie dargelegt (E. 2), bezweckt die ZSR-Nummer die Vereinfachu ...
4.2 Die einzelnen Kategorien von Leistungserbringern werden in Ar ...
4.3 Auslöser für die neue Regelung waren offenbar haupt ...
4.4 Üben die einzelnen Ärzte ihre Tätigkeit als Ar ...
4.5 Die Beschwerdeführerin wendet ein, dass mit einer gemein ...
4.5.1 Einrichtungen, die der ambulanten Krankenpflege dienen, sin ...
4.5.2 Art. 15 Abs. 2 AV sieht ausdrücklich vor, dass die anz ...
4.6 Die Beschwerdeführerin macht weiter geltend, dass die Zu ...
4.6.1 Die zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung ...
4.6.2 Sollte sich die Wirtschaftlichkeitskontrolle mit der vermeh ...
4.6.3 Die Gründung einer juristischen Person darf nicht dazu ...
4.6.4 Hat die juristische Person als solche eine einheitliche ZSR ...
4.6.5 Es ist im vorliegenden Verfahren nicht nötig, die Meth ...
4.7 Die Beschwerde ist damit unbegründet. Für die von d ...

Bearbeitung, zuletzt am 19.04.2024, durch:
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