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Informationen zum Dokument  BGE 134 V 369  Materielle Begründung

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
1. Die II. sozialrechtliche Abteilung des Bundesgerichts ist zust ...
2. Mit der Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenhei ...
Erwägung 4
4.1 Die Freizügigkeitsstiftung X. wirft wie schon im vorinst ...
4.2 Bei der Freizügigkeitsstiftung X. handelt es sich um ein ...
Erwägung 5
5.1 Gemäss Ziff. 3.2.2 des Reglements für die Freiz&uum ...
5.2 Es steht fest, dass die verstorbene Vorsorgenehmerin keine Hi ...
6. Umstritten ist zunächst, ob auch gleichgeschlechtliche Pe ...
Erwägung 6.1
6.1.1 Das kantonale Gericht hat dazu erwogen, die Lebensgemeinsch ...
6.1.2 Nach Auffassung der Beschwerdeführer ist der Begriff d ...
6.2 Die Auslegung der Statuten und Reglemente privater Vorsorgeei ...
Erwägung 6.3
6.3.1 Der Begriff der Lebensgemeinschaft zweier Personen differen ...
6.3.1.1 In der bis 31. Dezember 2004 gültig gewesenen Fassun ...
6.3.1.2 Ziff. 3.2.2 des Stiftungsreglements wurde auf den 1. Janu ...
6.3.2 Schliesslich ist darauf hinzuweisen, dass in der Lehre - au ...
7. Die Verfahrensbeteiligten stimmen im Grundsatz darin über ...
7.1 Entgegen der Auffassung der Beschwerdeführer verletzt es ...
7.2 In tatsächlicher Hinsicht hat die Vorinstanz festgestell ...
7.3 Die Beschwerdeführer bringen vor, die Beziehung zwischen ...
7.3.1 Die Kritik der Beschwerdeführer ist unbegründet,  ...
7.3.2 Nichts zu Gunsten der Beschwerdeführer ergibt sich sod ...
7.3.3 Im Weitern kann nicht gesagt werden, bei den Briefen der Ve ...

Bearbeitung, zuletzt am 25.04.2024, durch:
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