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Informationen zum Dokument  BGE 144 III 481  Materielle Begründung

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5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
4. Strittig ist sodann der Kindesunterhalt und in diesem Zusammen ...
4.1 Das Kantonsgericht hat einleitend bemerkt, dass das Bundesger ...
4.2 Das Kantonsgericht hat die zum früheren Unterhaltsrecht  ...
4.3 Kern der auf den 1. Januar 2017 in Kraft getretenen Kindesunt ...
4.4 In Bezug auf das konkrete Vorgehen bei der Festsetzung des Be ...
4.5 Die Aussage in der Botschaft, wonach die Eltern am besten w&u ...
4.6 Soweit an keine gelebte Aufgabenteilung angeknüpft werde ...
4.6.1 Was nun die konkrete Regel für die Aufnahme oder Ausde ...
4.6.2 Die sog. 10/16-Regel wurde ursprünglich für die a ...
4.6.3 Die im letztgenannten Urteil gemachte Aussage kann vor dem  ...
4.7 Die Notwendigkeit persönlicher Betreuung ist zunäch ...
4.7.1 Am schwierigsten gestaltet sich die Regelbildung im Zusamme ...
4.7.2 Der deutsche Gesetzgeber hat in Abkehr von der früher  ...
4.7.3 Weil die 10/16-Regel in erster Linie am Vertrauen in den Be ...
4.7.4 Konkrete Eckpunkte lassen sich auch aus der kinderpsycholog ...
4.7.5 Im neulich (noch zum früheren Kindesunterhaltsrecht) e ...
4.7.6 Mit der obligatorischen Einschulung des Kindes (in der Mehr ...
4.7.7 Dabei handelt es sich wie gesagt um den Ausgangspunkt der R ...
4.7.8 Als Zwischenergebnis lässt sich somit festhalten, dass ...
4.7.9 Von den soeben aufgestellten Richtlinien kann aufgrund pfli ...
4.8 Nähere Betrachtung verdient schliesslich das potentiell  ...
4.8.1 Vor dem Hintergrund, dass die 10/16-Regel namentlich auf de ...
4.8.2 Indes scheint eine Rückverschiebung des Aspektes der K ...
4.8.3 Als Themata des nachehelichen Unterhaltes verbleiben somit  ...

Bearbeitung, zuletzt am 18.04.2024, durch:
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