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Informationen zum Dokument  BGE 131 III 459  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
5. Hauptstreitpunkt bildet die Geltung von Rechtsmissbrauchsverbo ...
5.1 Gemäss Art. 75 i.V.m. Art. 712m Abs. 2 ZGB können n ...
5.2 Unter dem Gesetz sind zunächst die Bestimmungen übe ...
5.3 Der Normenkomplex, der das Stockwerkeigentum ordnet, enth&aum ...
5.4 Kann in der konkreten Situation nicht gesagt werden, eine Meh ...
5.4.1 Das Bundesgericht hat in BGE 111 II 330 E. 6 S. 338 ausgef& ...
5.4.2 Das Gleichbehandlungsgebot ist kein ungeschriebener Grundsa ...
5.4.3 Wie bereits ausgeführt, sind die Stockwerkeigentü ...
5.4.4 Das Gebot der Gleichbehandlung im genannten Sinn gilt insbe ...
5.4.5 Art. 1 des Stockwerkeigentümerreglements vom 8. Februa ...
5.5 Aus den dargelegten Gründen verletzt der angefochtene Be ...

Bearbeitung, zuletzt am 01.05.2024, durch:
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