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Informationen zum Dokument  BGE 80 III 41  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Das Bundesgericht zieht in Erwägung:
1. Die kantonalen Gerichte haben den Einwand, dem Kläger feh ...
2. Nach Art. 142 OR darf der Richter die Verjährung nicht vo ...
3. Die Vorinstanz hat wohl mit Recht nicht angenommen, dass der S ...
4. Nach den tatsächlichen Feststellungen der Vorinstanz hat  ...
5. Die Verschweigung der Beiratschaft und die Förderung des  ...
6. Nach den tatsächlichen Feststellungen der Vorinstanz hat  ...
7. Der Beklagte will nicht gelten lassen, dass der Kläger sc ...
8. Bei der Festsetzung des Schadens handelt es sich im wesentlich ...
9. Ob das Verschulden des Beklagten als Absicht oder als Fahrl&au ...

Bearbeitung, zuletzt am 25.04.2024, durch:
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