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Informationen zum Dokument  BGE 143 II 617  Materielle Begründung

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
Erwägung 4
4.1 Gemäss Art. 10 Abs. 1 URG hat der Urheber oder die Urheb ...
4.2 Die hier strittigen Nutzungshandlungen umfassen gemäss Z ...
4.3 Die Vorinstanz hat sich im Urteil B-6540/2012 vom 14. Mä ...
4.4 Die Beschwerdeführerinnen bestreiten dagegen - im Wesent ...
Erwägung 5
5.1 Zu prüfen ist damit zunächst, ob es sich bei einer  ...
5.2 Damit stellt sich weiter die Frage, ob die Ausnahmeregelung v ...
5.2.1 Das Bundesgericht hat in einem Entscheid vom 8. Februar 199 ...
5.2.2 Dieses Urteil ist in der Literatur seither auf breite Kriti ...
5.2.3 In der Tat erscheint es schon aufgrund des Wortlauts ("auf  ...
5.2.4 Zu berücksichtigen sind ferner die völkerrechtlic ...
5.2.5 In diesem Zusammenhang ist auch auf das Urteil des EuGH vom ...
5.2.6 In Anbetracht der Kritik in der Lehre (vgl. E. 5.2.2 hiervo ...
5.3 Soweit die Beschwerdeführerinnen schliesslich noch gelte ...
5.3.1 Gemäss Art. 19 Abs. 1 lit. a URG dürfen verö ...
5.3.2 Dazu hat die Vorinstanz zu Recht festgehalten, dass bei ein ...
5.3.3 An diesem Ergebnis vermag auch die von den Beschwerdefü ...

Bearbeitung, zuletzt am 19.04.2024, durch:
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