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Informationen zum Dokument  BGE 136 II 551  Materielle Begründung

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
Erwägung 3
3.1 In der Hauptsache bestreitet der Beschwerdeführer, durch ...
Erwägung 3.2
3.2.1 Anwälte sind gemäss Art. 12 lit. a des Anwaltsges ...
3.2.2 Die Lehre spricht sich mehrheitlich dafür aus, dass ei ...
3.2.3 Wie die Vorinstanz im angefochtenen Entscheid aufgezeigt ha ...
3.2.4 Die von der Lehre und den kantonalen Anwaltsaufsichtsbeh&ou ...
Erwägung 3.3
3.3.1 Entgegen der Auffassung des Beschwerdeführers bestand  ...
3.3.2 Wie die Vorinstanz zutreffend festgestellt hat, handelte es ...
3.3.3 Zweifelhaft ist auch, ob die vom Beschwerdeführer durc ...
3.4 Nach dem Ausgeführten steht fest, dass die vom Beschwerd ...

Bearbeitung, zuletzt am 25.04.2024, durch:
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