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Informationen zum Dokument  BGE 136 II 291  Materielle Begründung

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
Erwägung 3
3.1 Nach Art. 106 Abs. 1 BV ist die Gesetzgebung über Gl&uum ...
3.2 Der Beschwerdeführer macht geltend, die Spielbankenkommi ...
3.3 Art. 21 Abs. 1 GSV steht einem Unterstellungsverfahren durch  ...
4. Glücksspiele sind Spiele, bei denen gegen Leistung eines  ...
Erwägung 5
5.1 Die von den Vorinstanzen als überwiegend durch Geschickl ...
Erwägung 5.2
5.2.1 Die Vorinstanzen sind davon ausgegangen, es handle sich dab ...
5.2.2 In Deutschland werden bei einer ähnlichen gesetzlichen ...
5.2.3 Zum gleichen Resultat wie die deutschen Gerichte ist gest&u ...
Erwägung 5.3
5.3.1 Der Entscheid der Vorinstanzen unterschätzt die Bedeut ...
5.3.2 Aus der bundesrätlichen Botschaft - welche im Parlamen ...
5.3.3 Richtig ist, dass sich die Frage, wann der gegen Leistung e ...
5.3.4 Entgegen der Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts kann  ...
Erwägung 6
6.1 Die Beschwerde ist somit gutzuheissen, der angefochtene Entsc ...

Bearbeitung, zuletzt am 19.04.2024, durch:
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