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Informationen zum Dokument  BGE 131 II 1  Materielle Begründung

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3. Zitiert durch:

4. Zitiert selbst:

5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
Erwägungen:
1. Das Elektrizitätswerk Davos war vor seiner Ausgliederung  ...
Erwägung 2
2.1 Das Urteil des Verwaltungsgerichts kann hinsichtlich der dire ...
2.2 Das Bundesgericht überprüft das angefochtene Urteil ...
2.3 Im Verfahren der Verwaltungsgerichtsbeschwerde betreffend die ...
Erwägung 3
3.1 Art. 56 lit. g DBG, der im Wesentlichen gleich lautet wie Art ...
3.2 Nach Art. 61 des Wasserrechtsgesetzes des Kantons Graubü ...
3.3 Eine Steuerbefreiung gemäss Art. 56 lit. g DBG setzt nac ...
3.4 Die beschwerdeführende EWD AG ist eine privatrechtliche  ...
3.4.1 In den eingangs zitierten Statuten der Beschwerdeführe ...
3.4.2 Alle diese Umstände lassen nur den Schluss zu, dass be ...
3.4.3 Es mag hier angemerkt werden, dass sowohl die Gemeinde als  ...
4. Die Beschwerdeführerin bestreitet zu Recht nicht, dass si ...
4.1 Es ist zunächst festzuhalten, dass Kreisschreiben (gleic ...
4.2 Ob sich die Beschwerdeführerin als juristische Person au ...
4.3 Das Verwaltungsgericht hat erwogen, dass bei einer Steuerpfli ...
5. Zusammengefasst nimmt die Beschwerdeführerin mit der Grun ...
6. Die einschlägige kantonale Steuerbefreiungsnorm (Art. 78  ...

Bearbeitung, zuletzt am 24.04.2024, durch:
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