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Informationen zum Dokument  BGE 129 II 145  Materielle Begründung

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6. Zitiert in Literatur:

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
Erwägung 2
2.1 Hilfe nach dem OHG erhält jede Person, die durch eine St ...
2.2 Dem Beschwerdeführer steht unstreitig grundsätzlich ...
Erwägung 3
3.1 Der Beschwerdeführer macht geltend, die Vorinstanz habe  ...
3.2 Der Beschwerdeführer rügt, der von der Vorinstanz a ...
3.2.1 Um den Wert der im Haushalt geleisteten Arbeit zu schä ...
3.2.2 Im Lichte der Rechtsprechung, insbesondere des Urteils vom  ...
3.3 Der Beschwerdeführer macht geltend, die Auszahlung des T ...
3.3.1 Gemäss Art. 14 Abs. 1 OHG werden Leistungen, die das O ...
3.3.2 Das Todesfallkapital wurde dem Beschwerdeführer von de ...
Erwägung 3.4
3.4.1 Der Beschwerdeführer macht geltend, die Kongruenzregel ...
3.4.2 Der Einwand ist unbegründet. Bei der Anrechnung von sc ...
3.4.3 Da die haftpflichtrechtlichen Kongruenzregeln hier nicht an ...
3.4.4 Der angefochtene Entscheid verletzt auch in diesem Punkt ke ...
3.5 Der Beschwerdeführer macht geltend, die Vorinstanz habe  ...
3.5.1 Gemäss Art. 12 Abs. 1 OHG hat das Opfer Anspruch auf e ...
3.5.2 Dem ist zuzustimmen. Massgeblich für den Anspruch auf  ...
3.5.3 Der Beschwerdeführer bringt vor, die Anspruchsvorausse ...
3.5.4 Im vorliegenden Fall war die Zusprechung der Genugtuung von ...
3.5.5 Die Vorinstanz durfte danach die Genugtuung als Vermög ...

Bearbeitung, zuletzt am 23.04.2024, durch:
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