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Informationen zum Dokument  BGE 76 II 321 - Erhöhte Betriebsgefahr  Materielle Begründung

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7. Markierte Gliederung:

Sachverhalt
A.
B.
C.
D.
Das Bundesgericht zieht in Erwägung :
1.  Erleidet ein Motorfahrzeughalter mit seinem Fahrzeug ein ...
2.  Die Vorinstanz betrachtet als erwiesen, dass der Klä ...
3.  Die Vorinstanz ist der Ansicht, die SBB tragen in erster ...
4.  Entgegen der Ansicht des Klägers bedeutet auch die ...
5.  Den Unterhalt des Bahnüberganges beanstandet die V ...
7.  Die Berechnung des Schadens auf Fr. 10,200. ist von kein ...
Demnach erkennt das Bundesgericht :

Bearbeitung, zuletzt am 25.04.2024, durch: Sabiha Akagündüz, A. Tschentscher
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