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Informationen zum Dokument  BGE 39 I 508 - Arthur Weiß  Materielle Begründung

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5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

    [nicht verfügbar]
7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt:
A.
B.
Die Schuldbetreibungs- und Konkurskammer zieht
in Erwägung:

Erwägung 1
1. Der Rekurrent hat keinen ausdrûcklichen Antrag gestellt; ...
Erwägung 2
2. Nach Art. 68 SchKG trägt zwar der Schuldner die Betreibun ...
Erwägung 3
3. Das Betreibungsamt Basel-Stadt hätte richtigerweise von d ...
Demnach hat die Schuldbetreibungs- und Konkurskammer
erkannt:

Bearbeitung, zuletzt am 29.03.2024, durch: Adrian Schwaller, A. Tschentscher
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