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Informationen zum Dokument  BGE 1 I 328 - Franz Feusi  Materielle Begründung

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5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

    [nicht verfügbar]
7. Markierte Gliederung:

Sachverhalt:
A.
B.
C.
D.
E.
F.
Das Bundesgericht zieht in Erwägung:
Erwägung 1
1. Die Beschwerde der Genossengemeinde Pfeffikon rügt die Ve ...
Erwägung 2
2. Um obzusiegen, hat Rekurrentin darzuthun, daß es sich im ...
Erwägung 3
3. Es ist zwar richtig, daß in Folge der neuern Gesetzgebun ...
Erwägung 4
4. Diese Verfassungsbestimmung sichert den Bezirken, Gemeinden, d ...
Erwägung 5
5. Daß in Art. 133 der schwyzerischen Verfassung, welcher l ...
Erwägung 6
6. Die Verfassung des Kantons Schwyz steht daher der von dem Regi ...
Demnach hat das Bundesgericht
erkannt:

Bearbeitung, zuletzt am 28.03.2024, durch: Adrian Schwaller, A. Tschentscher
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