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Informationen zum Dokument  BVerfGE 170, 52 - BAföG  Materielle Begründung

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    Revision:  A. Tschentscher

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3. Zitiert durch:

4. Zitiert selbst:

5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

    [nicht verfügbar]
7. Markierte Gliederung:

A.
I.
1. Mit dem 1971 verabschiedeten Bundesausbildungsförderungsg ...
2. Die staatliche Ausbildungsförderung ist nicht auf die Aus ...
II.
1. Nachdem die Klägerin des Ausgangsverfahrens (im Folgenden ...
2. Das Verwaltungsgericht hat die Klage ab- und das Oberverwaltun ...
III.
1. Zu der Vorlage des Bundesverwaltungsgerichts haben die Bundesr ...
a) Nach Auffassung der Bundesregierung folgt aus dem Recht auf Te ...
b) Die Klägerin weist darauf hin, dass der Bedarfssatz der a ...
2. Auf eine Aufklärungsverfügung des Berichterstatters  ...
B.
I.
II.
1. Nach Art. 100 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 GG hat ein Gericht das Verf ...
2. Diesen Anforderungen genügt der Vorlagebeschluss. Es erfo ...
C.
I.
II.
1. Der durch den Gesetzgeber zu konkretisierende Anspruch auf exi ...
2. Ausgehend davon kann aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit de ...
III.
IV.
1. Der weite Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers bei der Umsetz ...
a) aa)Der aus Art. 20 Abs. 1 GG folgende Auftrag an den Staat, f& ...
bb) Gemäß dem sozialstaatlichen Auftrag aus Art. 20 Ab ...
b) Die umfangreichen und vielfältigen sozialstaatlichen Aufg ...
aa) Die dem Staat zur Aufgabenerfüllung zur Verfügung s ...
bb) Die Begrenztheit der finanziellen Mittel macht eine Priorisie ...
c) Diese Befugnis des demokratisch legitimierten Gesetzgebers zur ...
2. Ein solcher Ausnahmefall liegt hier nicht vor. Die Ermögl ...
a) Allerdings sind soziale Leistungen, die auch unbemittelten Hoc ...
b) Das verleiht Leistungen zur Ermöglichung einer Hochschula ...
c) Auch der Umstand, dass der Staat mit seinem Studienangebot sel ...
3. § 13 Abs. 1 Nr. 2 BAföG a.F. verletzt auch nicht den ...

Bearbeitung, zuletzt am 25.02.2026, durch: Sabrina Camenzind, A. Tschentscher
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