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Informationen zum Dokument  BVerfGE 124, 43 - Beschlagnahme von E-Mails  Materielle Begründung

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7. Markierte Gliederung:

A.
I.
1. Die vorläufige Sicherstellung und die förmliche Besc ...
2. Der Prüfung, ob die nach § 94 Abs. 1 StPO vorlä ...
II.
1. Die Staatsanwaltschaft führt ein Ermittlungsverfahren weg ...
2. Mit Beschluss vom 9. Februar 2006 ordnete das Amtsgericht im Z ...
3. Der Beschwerdeführer nutzte für den Zugriff auf sein ...
4. a) Das Amtsgericht ordnete daraufhin mit Beschluss vom 14. M&a ...
b) In seiner hiergegen gerichteten Beschwerde vertrat der Beschwe ...
c) Mit Beschluss vom 22. März 2006 half das Amtsgericht der  ...
d) Hierzu führte der Beschwerdeführer ergänzend au ...
e) Das Landgericht verwarf die Beschwerde mit Beschluss vom 12. A ...
III.
IV.
V.
1. Die Niedersächsische Landesregierung, der Bundesgerichtsh ...
2. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informa ...
a) Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz ist der Ansicht ...
b) Der Deutsche Anwaltverein und die Bundesrechtsanwaltskammer si ...
B.
I.
1. Die Sicherstellung und Beschlagnahme von auf dem Mailserver de ...
2. Da die auf dem Mailserver des Providers gespeicherten E-Mails  ...
3. Der Empfänger von E-Mails, die auf dem Mailserver des Pro ...
4. Der Zugriff auf die auf dem Mailserver des Providers gespeiche ...
II.
III.
1. Beschränkungen des Fernmeldegeheimnisses dürfen gem& ...
a) § 94 StPO kann ohne Verfassungsverstoß als Ermä ...
b) §§ 94 ff. StPO genügen hinsichtlich der Sichers ...
aa) Soweit ein Eingriff in das Fernmeldegeheimnis die Erlangung p ...
bb) Der Senat hat bereits entschieden, dass die §§ 94 f ...
(1) Für die betroffenen Nutzer ist hinreichend erkennbar, da ...
(2) Die allgemeinen strafprozessualen Sicherstellungs- und Beschl ...
c) §§ 94 ff. StPO sind hinsichtlich der Sicherstellung  ...
aa) Die Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne verl ...
bb) Im Bereich der Strafverfolgung sind daher bei heimlichen Eing ...
(1) Im Rahmen der Abwägung ist einerseits zu berücksich ...
(2) Auf der anderen Seite ist das Gewicht des staatlichen Strafve ...
(3) Unter diesen Umständen ist es zur Wahrung der Verhä ...
(a) Eine Straftat von erheblicher Bedeutung liegt vor, wenn sie m ...
(b) Soweit das Bundesverfassungsgericht im Rahmen der Verhäl ...
d) §§ 94 ff. StPO verstoßen auch nicht gegen das  ...
IV.
1. Die Maßnahme muss vor allem in angemessenem Verhält ...
2. Den sich aus dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ...
a) Wird festgestellt, dass sich auf dem Mailserver überhaupt ...
b) Soweit davon auszugehen ist, dass auf dem Mailserver unter and ...
c) Soweit eine Unterscheidung der E-Mails nach ihrer potenziellen ...
d) Je nach den Umständen des Einzelfalls können fü ...
e) Eine sorgfältige Sichtung und Trennung der E-Mails nach i ...
f) Ist den Strafverfolgungsbehörden im Verfahren der Durchsi ...
g) Die nach Art. 1 Abs. 1 GG garantierte Unantastbarkeit der Mens ...
V.
1. Art. 10 GG vermittelt dem betroffenen Grundrechtsträger e ...
2. Die Durchsicht gemäß § 110 StPO bezweckt die V ...
3. Soweit E-Mails von den Ermittlungsbehörden gespeichert un ...
4. Der begrenzte Zweck der Datenerhebung gebietet grundsätzl ...
5. In bestimmten Fällen kann von Verfassungs wegen ein Verwe ...
6. Einer Kennzeichnungspflicht -- wie sie das Bundesverfassungsge ...
VI.
1. Die Annahme, die Schwere der den Beschuldigten vorgeworfenen T ...
2. Es ist unschädlich, dass in den angegriffenen Beschlü ...
3. Auf eine Missachtung der verfassungsrechtlich vorgegebenen Gre ...
4. Die Vorgaben zur Auswertung großer Datenmengen bei betro ...
5. In verfahrensrechtlicher Hinsicht wurde der verfassungsrechtli ...
6. Von Verfassungs wegen ist nicht zu beanstanden, dass das Landg ...
C.

Bearbeitung, zuletzt am 20.04.2024, durch: Fabian Beer, A. Tschentscher
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