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Informationen zum Dokument  BVerfGE 121, 241 - Ruhegehalt Teilzeitbeamte  Materielle Begründung

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    Revision:  A. Tschentscher

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3. Zitiert durch:

4. Zitiert selbst:

5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

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7. Markierte Gliederung:

A.
I.
1. Die Höhe des Ruhegehalts eines Beamten bestimmt sich nach ...
2. Mit Einführung der arbeitsmarktpolitischen Teilzeit im Ja ...
3. Das Fünfte Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vor ...
4. Durch das Gesetz zur Änderung des Beamtenversorgungsgeset ...
5. Für Teilzeitbeamte, die bereits am 31. Dezember 1991 im B ...
II.
1. Die Klägerin des Ausgangsverfahrens wurde 1971 in das Bea ...
2. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat im Berufungsverfahre ...
III.
1. Nach Auffassung der Bundesregierung ist § 14 BeamtVG a.F. ...
2. Auch die Bayerische Staatsregierung hält § 14 Abs. 1 ...
3. Nach Ansicht des Deutschen Gewerkschaftsbundes verstö&szl ...
4. Der Deutsche Richterbund hat von einer ergänzenden Stellu ...
B.
1. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat nachvollziehbar und  ...
2. Das vorlegende Gericht hat seine Überzeugung von der Verf ...
3. Der Senat legt die Vorlage dahingehend aus, dass die Verfassun ...
C.
I.
1. § 85 Abs. 4 Satz 2 BeamtVG in Verbindung mit § 14 Ab ...
a) Nach Art. 3 Abs. 3 GG darf niemand wegen seines Geschlechts be ...
b) Ausgehend von diesen Maßstäben steht hier nicht die ...
2. Durch die Berechnung des Ruhegehaltssatzes nach § 85 Abs. ...
a) Infolge der vorgegebenen Berechnungsweise erhalten teilzeitbes ...
b) Die nachteiligen Wirkungen der Berechnung des Ruhegehaltssatze ...
II.
1. In Folge der Ausweitung der Teilzeitbeschäftigungsmö ...
2. Die Ungleichbehandlung kann auch nicht damit gerechtfertigt we ...
a) Aufgrund der degressiven Steigerung des Ruhegehaltssatzes nach ...
b) Zur Vermeidung der vermeintlichen Besserstellung wurde der Ver ...
3. Zur Rechtfertigung der mittelbaren Diskriminierung kann nicht  ...
4. Zwar steht dem Gesetzgeber im Bereich der Beamtenbesoldung und ...
a) Der Gesetzgeber hat bei der Konkretisierung der aus Art. 33 Ab ...
b) Den Umstand, dass der Teilzeitbeamte vom Leitbild des Vollzeit ...
(1) Die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums aus A ...
(2) Der Versorgungsabschlag für ehemals Teilzeitbeschäf ...
(3) Diese mittelbare geschlechtsspezifische Diskriminierung teilz ...
III.

Bearbeitung, zuletzt am 30.04.2024, durch: Sabrina Gautschi, A. Tschentscher
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