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Informationen zum Dokument  BVerfGE 117, 1 - Erbschaftsteuer  Materielle Begründung

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A.
I.
1. Die Erbschaft- und Schenkungsteuer belastet gemäß & ...
2. Um mittels dieses Tarifs zu einem in Geld zu entrichtenden Ste ...
3. Für die für die Vorlagefrage relevanten Gruppen von  ...
a) Betriebsvermögen ...
aa) Nach den durch § 12 Abs.  5 ErbStG in Bezug genomme ...
bb) Ebenfalls durch das Steueränderungsgesetz 1992 wurde die ...
cc) Mit dem Gesetz zur Verbesserung der steuerlichen Bedingungen  ...
dd) Schließlich regelte der Gesetzgeber mit dem Jahressteue ...
b) Grundvermögen ...
aa) Unbebaute Grundstücke ...
bb) Bebaute Grundstücke ...
cc) Sonderbewertung für bebaute Grundstücke ...
dd) Erbbaurecht ...
ee) Grundstücke im Zustand der Bebauung ...
c) Anteile an Kapitalgesellschaften ...
aa) Die Bewertung der Anteile an Kapitalgesellschaften soll sich  ...
bb) Der nach einer der drei Methoden ermittelte gemeine Wert eine ...
d) Land- und forstwirtschaftliches Vermögen ...
aa) Zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen gehöre ...
bb) Darüber hinaus sind auch beim Erwerb von Betrieben der L ...
4. Seit 1990 ist das jährliche Erbschaft- und Schenkungsteue ...
II.
III.
1. Die einzelnen Begünstigungstatbestände des Erbschaft ...
2. Das gelte für die Bewertung des Betriebsvermögens un ...
3. Auch die Bewertung nicht notierter Anteile an Kapitalgesellsch ...
4. Bei der Bewertung des Grundvermögens sei das Bewertungsve ...
5. Die Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermöge ...
6. Darüber hinaus verstoße es gegen das Gebot der folg ...
7. Schließlich verstärke die Möglichkeit der unge ...
8. Die Verfassungswidrigkeit der vorgelegten Normen könne ni ...
IV.
1. Das Bundesministerium der Finanzen hält die Vorlage f&uum ...
2. Nach Auffassung des Bundes der Steuerzahler ist die Vorlage un ...
3. Der Zentralverband der Deutschen Haus-, Wohnungs- und Grundeig ...
4. Der Immobilienverband Deutschland zweifelt die Tatsachengrundl ...
5. Nach Meinung des Deutschen Industrie- und Handelskammertags fo ...
6. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks hält die Vorla ...
7. Nach Auffassung des Bundesverbands der Deutschen Industrie fol ...
8. Der Deutsche Bauernverband hält die in der Vorlage ge&aum ...
9. Nach Auffassung der Klägerin des Ausgangsverfahrens ist d ...
10. In seiner Stellungnahme befasst sich das Institut für Wi ...
11. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung Berlin h& ...
12. Demgegenüber meint das Rheinisch-Westfälische Insti ...
B.
I.
1. Sollte § 19 Abs.  1 ErbStG verfassungsgemä&szli ...
2. Die Norm des § 19 Abs.  1 ErbStG ist auch im vorgele ...
II.
C.
I.
1. Der allgemeine Gleichheitssatz des Art.  3 Abs.  1 G ...
2. Im Bereich des Steuerrechts hat der Gesetzgeber einen weitreic ...
a) Der Gleichheitssatz hat im Steuerrecht seine besondere Auspr&a ...
b) Bei der Ausgestaltung des steuerrechtlichen Ausgangstatbestand ...
3. a) Die Erbschaftsteuer ist eine Erbanfallsteuer; sie besteuert ...
b) Diese Belastungsentscheidung des Gesetzgebers, aufgrund derer  ...
aa) Die gleichmäßige Belastung der Steuerpflichtigen h ...
bb) In der Wahl der Wertermittlungsmethode, derer er sich zur Bes ...
c) Aufbauend auf Werten, die nach diesen Vorgaben seiner Belastun ...
d) Schließlich kann der Gesetzgeber im Rahmen des verfassun ...
II.
1. So fehlt es beim Betriebsvermögen an einer folgerichtigen ...
a) Der gemeine Wert von Betriebsvermögen kann nach verschied ...
b) Der durch § 109 Abs.  1 BewG angeordneten Übern ...
c) Das hat regelmäßig zur Folge, dass der Steuerwert g ...
aa) Tendenziell besonders stark wertmindernd wirkt sich die Ü ...
bb) Die Übernahme der Steuerbilanzwerte bewirkt mithin f&uum ...
d) Die durch den Steuerbilanzwertansatz erzielte Begünstigun ...
aa) Mit der Übernahme der Steuerbilanzwerte wollte der Geset ...
bb) Die Steuerbilanzwerte können aber nur zufällig real ...
cc) Zudem fehlt es der Regelung mit Blick auf die vom Gesetzgeber ...
e) Die strukturell angelegte Verfehlung des gemeinen Werts geht b ...
f) Weil bereits die festgestellten Regelungsmängel auf der B ...
2. Auch beim Grundvermögen genügt die erbschaftsteuerli ...
a) Wie das vorlegende Gericht zutreffend ausführt, gibt es f ...
b) Bei bebauten Grundstücken wird durch das in § 146 Ab ...
aa) Obwohl der Gesetzgeber sich einer Ertragswertmethode bedient, ...
bb) Die gewählte Methode ist aber strukturell ungeeignet, um ...
(1) Die Richtigkeit der Feststellung, dass bebaute Grundstüc ...
(2) Auch der Befund, dass die Ergebnisse der Bewertung bebauter G ...
(3) Hinzu kommt, dass die Bewertungsvorschriften in Gebieten mit  ...
cc) Wie schon beim Betriebsvermögen zeigt sich auch bei beba ...
(1) Im Anschluss an den Erbschaftsteuerbeschluss des Bundesverfas ...
(2) Die durch den Einheitsvervielfältiger von 12,5 erzeugte  ...
dd) Dieser gravierende Mangel bei der Annäherung an den geme ...
ee) Keiner abschließenden Prüfung und Entscheidung bed ...
c) Bei den der Sonderbewertung (§ 147 BewG) unterliegenden b ...
d) Für die Vorschrift des § 149 BewG (Grundstücke  ...
e) Die in § 148 BewG geregelte Bewertung von Erbbaurechten u ...
f) Schließlich entspricht auch die Wertermittlung für  ...
aa) Zwar ist verfassungsrechtlich unbedenklich, dass sie sich mit ...
bb) Aufgrund der durch § 138 Abs.  1 Satz 2, Abs.  ...
g) Jedenfalls derzeit genügen die Bewertungsvorschriften f&u ...
3. Gleiches gilt für die Erbschaftsbesteuerung der Erwerber  ...
a) Bei den zu schätzenden Anteilen führt der Steuerbila ...
b) Darüber hinaus wirkt sich die Übernahme der Steuerbi ...
c) Die eine gleichheitsgerechte Annäherung an den gemeinen W ...
d) Da die Schätzung des gemeinen Werts das in der Praxis vor ...
4. Schließlich verstößt auch die Bewertung von l ...
a) Während für die Bewertung von Wohnteil und Betriebsw ...
b) Für die Bewertung von Wohnteil und Betriebswohnungen bei  ...
c) Hinzu kommt, dass der Wert der mit dem Betrieb in wirtschaftli ...
d) Aufgrund dieser umfassenden Mängel auf der Bewertungseben ...
III.
D. -- I.
II.

Bearbeitung, zuletzt am 23.04.2024, durch: Dominika Blonski
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