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Informationen zum Dokument  BVerfGE 115, 25 - Gesetzliche Krankenversicherung  Materielle Begründung

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7. Markierte Gliederung:

A.
I.
1. Die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland, der gegenw ...
2. a) Nach § 92 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 SGB V beschlie&szli ...
b) Gegenwärtig gilt die "Richtlinie zur Bewertung medizinisc ...
c) Für das Recht des SGB V vertritt das Bundessozialgericht  ...
II.
1. Der im Juli 1987 geborene Beschwerdeführer war im streitg ...
2. Der Antrag auf Übernahme der Kosten für die Therapie ...
3. Die gegen das klageabweisende Urteil des Sozialgerichts eingel ...
4. Auf die von der beklagten Krankenkasse eingelegte Revision hat ...
5. Gegen dieses Urteil richtet sich die Verfassungsbeschwerde. De ...
III.
1. Die Bundesregierung sieht sowohl die bedarfsgerechte Verteilun ...
2. Nach Auffassung des AOK-Bundesverbands, der sich auch im Namen ...
3. Die Barmer Ersatzkasse sieht den Beschwerdeführer nicht i ...
4. Nach Auskunft des Verbandes der privaten Krankenversicherung s ...
5. Der Bundesausschuss und der Gemeinsame Bundesausschuss haben a ...
B.
I.
1. a) Vorrangiger Maßstab für die verfassungsrechtlich ...
b) Bei der näheren Bestimmung und Entfaltung der dargestellt ...
c) Maßstab für die Beurteilung der Verfassungsmä& ...
2. a) Danach ist es verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, da ...
b) Der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung darf ...
c) Es ist dem Gesetzgeber schließlich nicht von Verfassungs ...
3. Das angegriffene Urteil des Bundessozialgerichts genügt j ...
a) Nicht zu entscheiden ist dabei, ob die Annahme des Bundessozia ...
b) Dies steht nicht im Einklang mit dem Grundgesetz. ...
aa) Es ist mit Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem grundgesetz ...
bb) Die angegriffene Auslegung der leistungsrechtlichen Vorschrif ...
c) Die im Streitfall vom Versicherten angerufenen Sozialgerichte  ...
II.
III.

Bearbeitung, zuletzt am 28.03.2024, durch: Fabian Beer, A. Tschentscher
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