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Informationen zum Dokument  BVerfGE 110, 177 - Freizügigkeit von Spätaussiedlern  Materielle Begründung

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7. Markierte Gliederung:

A.
I.
1. Spätaussiedler sind nach § 4 Abs. 1 und 2 des G ...
2. Bis in die 1980er Jahre wanderten jährlich etwa 40.000 Au ...
3. Nach 1989 stieg der Zuzug weiter an, 1990 bis auf 400.000 Mens ...
4. Seit 1996 haben mit Ausnahme von Bayern und Rheinland-Pfalz (v ...
5. Die Zuweisung, die ursprünglich für zwei Jahre g&uum ...
II.
III.
IV.
1. Die Bundesregierung, die aktuelle Zahlen über die Spä ...
2. Die Länder berichten, seit der Einführung der Sozial ...
V.
1. Nach Einschätzung des Beauftragten der Bundesregierung f& ...
2. Der Deutsche Städtetag hat mitgeteilt, seit 1997 hät ...
3. Nach Einschätzung des Vorsitzenden des Vorstandes der Kon ...
4. Nach Auffassung von Frau Dr. Barbara Dietz (Osteuropa-Institut ...
B.
I.
II.
1. Im Zeitpunkt der Aufnahme befanden sich die Beschwerdefüh ...
2. Unter den besonderen Umständen des konkreten Falles kann  ...
C.
I.
1. § 3 a Abs. 1 Satz 2 WoZuG 1996 beeinträchtigt a ...
a) Der sachliche Schutzbereich ist berührt. Freizügigke ...
b) Der mit der angegriffenen Regelung bewirkte Ausschluss von der ...
aa) Das Wohnortzuweisungsgesetz hindert die Beschwerdeführer ...
bb) Ein solcher Fall ist hier gegeben. Die angegriffene Regelung  ...
2. Die Beeinträchtigung des Grundrechts aus Art. 11 Abs ...
a) Eine ausreichende Lebensgrundlage fehlt einem Grundrechtstr&au ...
b) Art. 11 Abs. 2 Variante 1 GG ermöglicht dem Ges ...
c) Die Regelung des § 3 a Abs. 1 Satz 2 WoZuG 1996 gen& ...
aa) Die Regelung ist geeignet, die vom Gesetz angestrebte angemes ...
bb) Die angegriffene Regelung ist auch erforderlich. Es ist kein  ...
cc) Die zeitlich befristete Zuweisung an einen bestimmten Wohnort ...
3. Das Bundesverfassungsgericht hat nicht zu prüfen, ob die  ...
a) Wie oben festgestellt, wird das Grundrecht des Art. 11 Ab ...
b) Es begegnet jedoch im Hinblick auf das Grundrecht der Freiz&uu ...
II.
1. Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG ist nicht berührt. Sp&a ...
2. Auch Art. 3 Abs. 1 GG ist nicht verletzt. Eine Ungle ...
3. Art. 3 Abs. 1 GG ist im Verhältnis zu den Besch ...
III.

Bearbeitung, zuletzt am 25.04.2024, durch: A. Tschentscher, Engin Kunter
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