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Informationen zum Dokument  BVerfGE 79, 1 - Urheberrechtsgesetz  Materielle Begründung

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    Revision:  A. Tschentscher

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3. Zitiert durch:

4. Zitiert selbst:

5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

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7. Markierte Gliederung:

A.
I.
1. Das Urheberrechtsgesetz gibt dem Urheber das ausschließl ...
2. a) Das Urheberrechtsänderungsgesetz ergänzte gleichz ...
b) Parallel dazu wurde § 16 UrhWG geändert, der sich mi ...
3. Gesellschaften zur Verwertung von Nutzungsrechten, Einwilligun ...
II.
1. Das kompositorische Schaffen des Beschwerdeführers zu 1)  ...
a) Jede Bearbeitung sei als persönliche geistige Schöpf ...
b) Zwar würden durch § 54 Abs. 2 Satz 2 UrhG erstmals B ...
c) Die Vergütungssätze der Nummern I. 3. und 4. der Anl ...
d) Die Vorschrift des § 13 a Abs. 2 Satz 2 UrhWG enthalte ei ...
2. Die Beschwerdeführerin zu 2), eine Gesellschaft mit besch ...
3. Die Beschwerdeführerin zu 3) ist die deutsche Wahrnehmung ...
a) § 13 a Abs. 2 Satz 2 UrhWG sei bereits deshalb verfassung ...
b) Auch § 13 Abs. 3 Satz 1 und 2 UrhWG beschränke sie i ...
III.
B.
I.
1. Richtet sich eine Verfassungsbeschwerde - wie die des Beschwer ...
2. Unzulässig ist seine Verfassungsbeschwerde auch, soweit s ...
a) Der Beschwerdeführer hat diese Bestimmung insgesamt angeg ...
b) Aber auch hinsichtlich der dritten Variante des § 13 a Ab ...
3. Ebenfalls unzulässig ist die Verfassungsbeschwerde, sowei ...
4. Soweit der Beschwerdeführer die Vergütungssätze ...
II.
III.
1. Auslegung und Tragweite von § 13 Abs. 3 Satz 1 und 2 UrhW ...
2. Auch die dritte Variante des § 13 a Abs. 2 Satz 2 Alterna ...
3. Der Beschwerdeführerin ist es auch zuzumuten, eine fachge ...
C.
1. Die Vermögenswerten Befugnisse des Urhebers an seinem Wer ...
2. Bereits oben (B II) ist dargelegt worden, daß zwischen d ...
a) In der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung ist geklär ...
b) Die im Grundsatz nicht zu beanstandende Regelung begegnet auch ...

Bearbeitung, zuletzt am 24.04.2024, durch: Sabrina Gautschi, A. Tschentscher
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